Di, 22.03.2022 , 11:33 Uhr

Landkreis Forchheim / Bayern

Kampf gegen Hasskriminalität: Wohnungsdurchsuchung im Landkreis Forchheim

Zwei Beschuldigte im Fokus von LKA und Generalstaatsanwaltschaft München

Im Rahmen des bundesweiten Aktionstages zur Bekämpfung von Hasskriminalität kam es in Bayern nun zu 14 Wohnungsdurchsuchungen. 17 Beschuldigte wurden vernehmen. Auch in Oberfranken waren Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft München und des Bayerischen LKA im Einsatz, so die Pressemitteilung der Behörden vom heutigen Dienstag (22. März).

Verbale und tätliche Übergriffe nehmen zu

Verbale und tätliche Übergriffe auf Politikerinnen und Politiker nehmen in den letzten Jahren vermehrt zu. Im Jahr 2021 wurden 1.741 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger zur Anzeige gebracht. Damit erhöhte sich der Wert im Vergleich zu den Vorjahren stark.

Ermittlungen gegen 17 Beschuldigte

Einen Höhepunkt dieser Fälle stellten Polizei und Staatsanwaltschaft im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 fest. Im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages zur Bekämpfung von Hasskriminalität vollzogen die Behörden in Bayern 17 Durchsuchungsbeschlüsse beziehungsweise Vernehmungen. Hierfür waren das Bayerische Landeskriminalamt und die Bayerische Zentralstelle für die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München im Einsatz.

Eine Durchsuchung und zwei Beschuldigte im Landkreis Forchheim

Bei den 17 Tatverdächtigen handelt es sich um 13 Männer und vier Frauen im Alter von 33 und 69 Jahren alt. 14 Objekte wurden gesucht. Eine Durchsuchung gab es nach Auskunft der Generalstaatsanwaltschaft München auch im Landkreis Forchheim. Hier wurden zwei Beschuldigte ermittelt. Einzelheiten gaben die Ermittler mit dem Hinweis auf die laufenden Verfahren nicht bekannt.

Übersicht über die Maßnahmen:

Weitere Informationen: Hinweise zur Gesetzeslage

Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigungen sind gemäß § 188 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe strafbewehrt. Handelt es sich um eine üble Nachrede beträgt die Strafandrohung eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, im Falle einer Verleumdung sechs Monate bis zu fünf Jahren (§ 188 Abs. 2 StGB). Zu Personen des politischen Lebens zählen seit 2019 auch Politiker auf kommunaler Ebene.

Hasskriminalität Landkreis Forchheim LKA Polizeieinsatz Staatsanwaltschaft

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