Im Fall des toten Säuglings, der Mitte Juli 2021 in einem Abfalleimer in Heinersreuth (Landkreis Bayreuth) gefunden wurde - (Wir berichteten!) -, endete am Dienstag (12. April) der Prozess am Landgericht Bayreuth. Die 1. Große Jugendkammer verurteilte die damals 19-jährige Angeklagte wegen Totschlags ihres neugeborenen Kindes zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und neun Monaten.
19-Jährige packt Neugeborenes in eine Plastikverpackung für Toilettenpapier
Die Kammer kam zu dem Urteil, dass die zum Tatzeitpunkt 19-Jährige von ihrer Schwangerschaft wusste und am 17. Juli des letzten Jahres ein lebensfähiges und nach der Geburt selbstständig atmendes Mädchen, welches sie kurz zuvor im Badezimmer eines Bekannten zur Welt brachte, tötete. Nach Auffassung des Gerichts folgte die Frau ihrem Tatplan und legte das Neugeborene nach der Durchtrennung der Nabelschnur in eine Plastikverpackung für Toilettenpapier. Auch die Plazenta und das Toilettenpapier, welches sie zum Aufwischen des Blutes im Badezimmer benutzte, legte die junge Mutter dazu. Anschließend gab sie alles in einen blickdichten Müllsack. Das Kind verstarb innerhalb kurzer Zeit durch Ersticken. Laut Gericht entsorgte ein Bekannter der damals 19-Jährigen - welcher von den Vorgängen nichts mitbekam - noch in derselben Nacht den Müllsack in einer Mülltonne des Anwesens in Heinersreuth.
Angeklagte wollte Schwangerschaft und Geburt verheimlichen
Nach der Einschätzung der Jugendkammer wollte die Angeklagte, die aus einem zerrütteten Elternhaus stammt und unter einem geringen Selbstwertgefühl und großen Verlustängsten leidet, dass alles so bleibt, wie es ist. Deshalb soll sich die Angeklagte, die in großen Teilen geständig war, nach Überzeugung der Kammer entschlossen haben, die Schwangerschaft und die Geburt zu verheimlichen.
Urteil ist rechtskräftig
Im Rahmen des Ende März begonnenen Strafverfahrens wurden insgesamt 19 Zeugen vernommen, mehrere Gutachten ausgewertet und insgesamt vier Sachverständige aus den Bereichen Gynäkologie, Forensische Toxikologie, Forensische Psychiatrie und Rechtsmedizin angehört. Das Urteil ist rechtskräftig.