Die Stadt Bayreuth machte am Mittwoch (20. November) per Pressemeldung auf eine wichtige Änderung im Waffenrecht aufmerksam, die seit dem 31. Oktober 2024 in Kraft ist. Dies hat Auswirkungen auf den kommenden Christkindlesmarkt, der am Montag (25. November) in der Wagnerstadt von Oberbürgermeister Thomas Ebersberger und dem Christkind eröffnet wird.
Sicherheit auf Weihnachtsmärkten im Fokus der Menschen
Die Sicherheit auf Weihnachtsmärkten in Deutschland ist in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus gerückt. Insbesondere die Gefahr durch Gewalttaten führte dazu, dass Forderungen nach Messer- und Waffenverbotszonen auf solchen Veranstaltungen laut geworden sind. Die rechtliche Grundlage dafür wurde mit einer Änderung des Waffenrechts gestärkt, die das Mitführen von Waffen und Messern auf öffentlichen Veranstaltungen, wie Weihnachtsmärkten, untersagt.
Mögliche Zugangskontrollen und Beschilderungen
Um die Umsetzung zu gewährleisten, setzen Sicherheitsbehörden verstärkt auf Zugangskontrollen, gut sichtbare Beschilderungen und anlasslose Durchsuchungen von Taschen. Diese Maßnahmen sollen potenzielle Gefahren frühzeitig abwehren und die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher garantieren.
Angst trübt gesellige Atmosphäre
Trotz der erhöhten Sicherheitsvorkehrungen trübt bei vielen Menschen die Angst vor einer möglichen Gewalttat die gesellige Atmosphäre. Weihnachtsmärkte, die traditionell für festliche Freude und unbeschwertes Beisammensein stehen, sind für einige Besucher zu Orten der Vorsicht geworden. Das Gefühl von Unsicherheit führt dazu, dass man die Märkte sogar meidet oder sie nur noch eingeschränkt genießt. Dennoch sehen die meisten Menschen die verstärkten Sicherheitsmaßnahmen als notwendige Voraussetzung, um die Tradition der Weihnachtsmärkte aufrechtzuerhalten.
So ist die Situation in Bayreuth...
Die Stadt Bayreuth hat nun noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass mit der Änderung des Waffenrechts, nunmehr neben dem Führen von Waffen auch das Führen von Messern auf öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder anderen öffentlichen Veranstaltungen gesetzlich verboten ist (§ 42 Abs. 4a Waffengesetz).
Schilder vor Ort machen auf Messerverbotszone aufmerksam
Der gesamte Bereich des Christkindlesmarktes wird an allen Eingängen mit gut sichtbaren Schildern ausgestattet, die auf das gesetzliche Verbot hinweisen. Das Verbot umfasst laut der Behörde die gesamte Veranstaltungszeit und das gesamte Gelände des Weihnachtsmarktes, ohne Ausnahmen.
Kontrollen und Sanktionen
Die Sicherheitsbehörden und die Polizei sind angehalten, auf dem Weihnachtsmarkt verstärkt und auch ohne konkreten Anlass Kontrollen durchzuführen. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit strikten Maßnahmen rechnen, darunter die Verhängung empfindlicher Bußgelder.
Aufruf an die Besucher des Christkindlesmarktes
Die Stadt Bayreuth appelliert eindringlich an alle Gäste des Christkindlesmarktes, in ihrem eigenen Interesse keine Waffen oder Messer, insbesondere keine Stichwaffen, mitzuführen. Dies gilt auch für Alltagsgegenstände wie Taschenmesser, die häufig in Rucksäcken oder Handtaschen aufbewahrt werden.
Mit diesen Maßnahmen möchte die Stadt Bayreuth eine friedliche und sichere Atmosphäre schaffen, damit alle Besucherinnen und Besucher die festliche Stimmung des Christkindlesmarktes unbeschwert genießen können.
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