50 Millionen Euro stellt der Freistaat Bayern als finanzielle Unterstützung bereit, um die akute Notlage und Schäden zu lindern, die durch die Hochwasser-Katastrophe entstanden sind. Dies verkündete Ministerpräsident Markus Söder am Dienstag (20. Juli). Wir berichteten. Auch der Landkreis Hof gehört nach der Flut der letzten Woche zu diesen Gebieten. Finanz- und Heimatminister Albert Füracker teilte am Mittwochvormittag (21. Juli) mit, dass diese Hilfe ab jetzt beantragt werden können.
Soforthilfe von 5.000 Euro - unter anderem für die Wiederbeschaffung von Hausrat
Die Landkreise Berchtesgadener Land, Ansbach, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Erlangen/Höchstadt, Fürth, Kitzingen, Schweinfurt und Hof waren besonders schwer durch die Flutkatastrophe betroffen. Zur Linderung der ersten Not zahlt der Freistaat eine Soforthilfe von bis zu 5.000 Euro an betroffene Haushalte. Dieses Geld soll unter anderem für eine Wiederbeschaffung von Hausrat dienen. Hinzu kommt eine Soforthilfe für „Ölschäden an Gebäuden“ von bis zu 10.000 Euro. Bei Versicherbarkeit der Schäden gilt für Nichtversicherte jeweils ein Abschlag von 50 Prozent. Versicherungsleistungen werden auf die staatlichen Hilfen angerechnet.
In existenziellen Notlagen sind höhere Hilfen möglich
In besonderen Fällen, in denen Menschen durch die Überschwemmungen in existenzielle Notlagen kommen, sind noch umfangreichere Hilfen möglich, so das Finanzministerium. In diesen Fällen können durch Zuschüsse aus dem sogenannten Härtefonds bis zu 100 Prozent der entstandenen Schäden erstattet werden. Die Staatsregierung will auf diese Weise sicherstellen, dass durch die Unglücksfälle niemand tatsächlich in seiner Existenz gefährdet wird.
Ansprechpartner für die Auszahlung der Gelder ist das Landratsamt
"Wir helfen schnell und unbürokratisch – aufwändige Nachweise sind nicht erforderlich“, verkündigte Finanz- und Heimatminister Füracker. Ansprechpartner für die Auszahlung der Gelder ist zunächst das jeweilige Landratsamt. Entsprechende Formulare können bei den zuständigen Behörden direkt ausgefüllt und abgegeben werden. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung oder kann nach Absprache auch in bar erfolgen.
Steuerliche Hilfen für Flutopfer
Zusätzlich zu den direkten Finanzhilfen greifen auch mehrere steuerliche Maßnahmen für Privatpersonen und Unternehmen, so das Ministerium. So können im Einzelfall Steuern gestundet, Vollstreckungsmaßnahmen aufgeschoben und Steuervorauszahlungen gestreckt werden. Auch Sonderabschreibungen sind möglich. Muss Hausrat und Kleidung in größerem Umfang wiederbeschafft werden, können diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Ansprechpartner ist hierbei das jeweils zuständige Finanzamt.