Wie das Landratsamt Hof am Montag (30. Januar) berichtet, besteht in einem Geflügelbestand in Bad Stebener Ortsteil Horwagen (Landkreis Hof) der Verdacht des Ausbruchs der Vogelgrippe. Das Veterinäramt hat umgehend entsprechende Maßnahmen ergriffen. Alle Tiere des Bestandes wurden bereits getötet.
Genauere Untersuchungen dauern an
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen hat in Horwagen bei verendeten Hühnern den Virus des Subtypes H5 nachgewiesen. Weitere Untersuchungen zur spezifischen Differenzierung laufen derzeit am Friedrich-Löffler-Institut (FLI) in Greifswald. Erst dann gibt es das endgültige Ergebnis, ob es sich um die Geflügelpest handelt.
Möglicherweise muss Sperrbezirk errichtet werden
Sollte sich der Verdacht durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigen, wird das Landratsamt Hof erneut eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach wird ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern um das Anwesen des betroffenen Geflügelbestandes festgelegt. Alle im Sperrbezirk liegenden Geflügelhaltungen werden bei Bestätigung des Verdachtes vom Veterinäramt untersucht. Im Sperrbezirk sind 44 Geflügelhalter mit 1.044 Tieren gemeldet.
Veterinäramt bittet um Meldung von toten Vögeln
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendete Wasservögel dem Veterinäramt zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall berührt werden. Des Weiteren wird empfohlen, Katzen und Hunde nicht frei laufen zu lassen.
Weiterhin Stallpflicht und Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögel anderer Arten
Bereits am 18. November 2016 hat das Bayerische Staatministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel in Bayern angeordnet. Diese auf zunächst unbestimmte Zeit erlassene Verfügung gilt auch für das gesamte Gebiet des Landkreises Hof sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Zudem wurde ein bayernweites Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten angeordnet. Da Tauben häufig in gemischten Beständen mit Ziergeflügel gehalten werden und als passive Überträger des Erregers dienen können, betrifft das Verbot auch reine Taubenausstellungen.
Hinweise des Landratsamtes Hof an Geflügelhalter
Neben den bereits erlassenen Allgemeinverfügungen zur Stallpflicht ist beigefügte Verordnung bereits jetzt zu beachten. Geflügelhalter müssen demnach insbesondere sicherstellen, dass
Weitere Informationen
Die Verordnung ist auf der Seite des Landkreises Hof veröffentlich (landkreis-hof.de) veröffentlicht, ebenso die bereits erlassenen Allgemeinverfügungen. Darüber hinaus hat das Landesgesundheitsamt unter (lgl.bayern.de) weitere Informationen veröffentlicht.
Wie gefährlich ist H5N8 für den Menschen?
Laut dem Friedrich-Loeffler-Institut sind Infektionen des Menschen mit H5N8-Viren bislang nicht bekannt. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass das Virus auch auf den Menschen übertragen werden kann. Das Institut empfiehlt erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Geflügel und Wildvögeln. Der Rat gilt vor allem an betroffene Landwirte. Sie sollen unbedingt die Hygiene einhalten.
Empfehlungen des Friedrich-Löffler Institutes
Weiterführende Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts
Das Friedrich-Loeffler-Institut ist das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. Es hat seinen Hauptsitz in Greifswald, genauer gesagt auf der zur Stadt gehörenden Insel Riems. Das Institut wurde nach seinem Gründer Friedrich Loeffler benannt. Das FLI hat eine Broschüre zur Vermeidung der Verbreitung der Geflügelpest und dem Schutz vor dem Virus veröffentlicht. Diese kann auf der Seite des Institutes heruntergeladen werden. HIER DER LINK!