Di, 24.05.2022 , 13:30 Uhr

Stadt Hof

Hof: 379 Luftreinigungsgeräte sollen zurückgegeben werden

Stadtrat beschließt weiteres Vorgehen in dieser Causa

Der Stadtrat von Hof entschied in seiner jüngsten Sitzung über das weitere Vorgehen in der Causa der angeschafften Luftfilter. Wie die Stadtverwaltung am Dienstag (24. Mai) mitteilte, soll vom Vertrag mit der betreffenden Firma zurückgetreten und zudem eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Das Gremium entschied, dass die 379 Luftreinigungsgeräte an das Unternehmen zurückgegeben werden sollen.

Stadtverwaltung stellt sich auch auf ein Gerichtsverfahren ein

Wie die Behörde mitteilte, könnte es auch zu einem gerichtlichen Verfahren der beteiligten Parteien kommen. Alternativ zu einer Beschaffung von nochmals 379 Luftreinigungsgeräten kam der Stadtrat zum Schluss, dass für die im März 2021 beschafften 41 Luftreinigungsgeräte neue Geräte angeschafft werden sollen.

 

Wir haben als Stadtverwaltung und Stadtrat die Sachlage früh in Angriff genommen und nach den Regeln des Vergaberechts alles Notwendige in die Wege geleitet. Unsere Schulen wären seit Monaten vollumfänglich mit Luftfiltergeräten ausgestattet, hätte die beauftragte Firma fristgerecht und den technischen Vorgaben entsprechend geliefert. Die Realität ist eine andere. … Nachdem die Geräte aber technische Mängel aufweisen und eine Nachbesserung bisher nicht stattfand, wollen wir vom Vertrag zurücktreten.

(Eva Döhla, Oberbürgermeisterin von Hof)

 

Der Hintergrund in dieser Causa

Seit März 2021 sind 41 mobile Luftfilteranlagen an den Hofer Schulen für die Verbesserung der Luftqualität in den Innenräumen mit kleinen Fenstern vorhanden. Zusätzlich gibt es seit Februar 2021 in allen Klassenzimmern CO²-Sensoren, die im Ampelsystem funktionieren und so der Lehrkraft anzeigen, ob gelüftet werden muss oder nicht. Die mobilen Luftfilteranlagen können aufgrund der Lautstärke nicht oder nur auf niedrigster Stufe während des Unterrichts eingesetzt werden. Die Sensoren verhelfen zu einer besseren Kontrolle der Luftqualität.

Die 379 neuen Geräte der betreffenden Firma, welche nach der EU-weiten Ausschreibung an die Schulen ausgeliefert wurden, sollten auch als Ersatz für diese seit März 2021 erhaltenen Geräte dienen. Die 379 Geräte sind derzeit nicht im Einsatz, da sie durch ein Gutachten bestätigte Mängel aufweisen. Eine Mängelbeseitigung erfolgte trotz mehrfacher Fristsetzung nicht. Lediglich wurden Nachbesserungen am Display vorgenommen, die nicht dazu geführt haben, dass die anderen Mängel beseitigt werden konnten.

Erkenntnisgrundlage für die Entscheidung

In der Stadtverwaltung wurde regelmäßig nach entsprechenden Studien zum Einfluss von Luftfiltern auf die Inzidenz gesucht. Da es hierzu keine aussagekräftigen Studien gibt, bezieht sich die Stadtverwaltung auf die Veröffentlichung des Umweltbundesamtes vom 30. März 2022. Hier heißt es:

 

Mobile Geräte zur Luftreinigung dienen der Reduzierung von in Raumluft enthaltenen Partikeln bzw. Mikroorganismen. Je nach technischer Auslegung (Prinzip, Dimensionierung) sind sie in der Lage, Viren aus der Luft zu entfernen bzw. zu inaktivieren. Dem Umweltbundesamt liegen derzeit jedoch keine Daten vor, ob die Effizienz der im Handel befindlichen Geräte ausreicht, um einen ausreichenden Schutz gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 in großen und dicht belegten Innenräumen wie Klassenräumen zu gewährleisten.

(Umweltbundesamt vom 30. März 2022)

 

Aus Sicht des Umweltbundesamtes werden Schulräume aus innenraumhygienischer Sicht in drei Kategorien eingeteilt:

Das regelmäßige Lüften in den Schulräumen wird durch den Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten demnach nicht ersetzt. Mobile Luftreiniger wälzen die Raumluft lediglich um und ersetzen nicht die notwendige Zufuhr von Außenluft. Sie dienen als Unterstützung zur Partikel- und potentiellen Virenreduktion in einem Raum. Ergänzend zu den Beschaffungskosten für Luftreinigungsgeräte sind die Kosten für den Energieaufwand sowie laufende Kosten für die Filterwechsel und die regelmäßige Wartung zu berücksichtigen, so die Stadtverwaltung Hof abschließend.

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