Nur noch den Tod konnte am Sonntagvormittag der Notarzt bei einem 52-jährigen Mann aus dem Landkreis feststellen, nachdem dieser eine Schusswaffe gegen sich selbst gerichtet hatte.
Der 52-Jährige Polizeibeamte hatte sich gegen 9 Uhr alleine in seinem Anwesen zurückgezogen und drohte sich etwas anzutun. Nachdem bekannt wurde, dass der Mann im berechtigten Besitz von Schusswaffen ist, zogen seine Hofer Kollegen, die Kontakt zu dem 52-Jährigen hergestellt hatten, weitere Unterstützungskräfte hinzu.
Kurz vor 11 Uhr richtete der Beamte unvermittelt eine berechtigt geführte, private Handfeuerwaffe gegen sich selbst. Der Polizeibeamte erlitt dadurch tödliche Verletzungen.
Die Kriminalpolizei Hof hat die Ermittlungen aufgenommen.