Eine teure Angelegenheit wurde für einen tschechischen Reisenden am Mittwoch (10. Februar) ein verbotenes Springmesser. Selber Bundespolizisten hatten gegen 9:45 Uhr auf der A9 bei Hof einen Personenkraftwagen mit tschechischem Kennzeichen kontrolliert. Im Handschuhfach entdeckten die Fahnder ein geöffnetes Springmesser.
Nach Waffengesetz verboten
Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der 54-jährige Fahrer das Messer in seinem Heimatland erworben und mit nach Deutschland eingeführt hatte. Da es sich um einen nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstand handelt, wurde das Springmesser sichergestellt und damit aus dem Verkehr gezogen. Erst nach der Hinterlegung einer Sicherheitsleitung in Höhe von 325 Euro für das zu erwartende Strafmaß, wurde dem tschechischen Staatsangehörigen die Weiterreise gestattet.