Die Staatsanwaltschaft Hof hat Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Hof gegen eine Mitarbeiterin eines Wohlfahrtsverbands wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung erhoben. Nach einem Badeunfall am 19. Juli 2016 im Hofer Freibad verstarb weniger Tage später ein achtjähriges Kind an den Folgen des Unfalls. Der Junge besuchte mit weiteren Kindern und der Angeschuldigten als Aufsichtsperson das Bad. Wir berichteten!
Achtjähriger stirbt Tage später im Krankenhaus
Der verunglückte Junge, welcher nicht schwimmen konnte, befand sich laut der Anklageschrift hierbei ohne Aufsicht durch die Angeklagte sowie ohne Schwimmhilfe in einem für das Kind wegen der Wassertiefe ungeeigneten Becken. Der Achtjährige ging unter und trieb in der Folge regungslos im Becken. Von Ersthelfern und den Bademeistern wurde er reanimiert. Das Kind starb wenige Tage später im Krankenhaus an den Folgen des Unfalls. Der Angeschuldigten wird daher von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, ihre Aufsichtspflichten verletzt und Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten zu haben. Der Vorwurf lautet: fahrlässige Tötung!
Diakonie räumt Fehler ein
Im Falle des ertrunkenen Jungen, hat der betroffene Wohlfahrsverband nun Fehler eingeräumt. Die Diakonie teilte laut Medienberichten mit, dass die zuständige Betreuerin, anders als anfangs behauptet, wusste, dass der achtjährige Junge nicht schwimmen konnte. Außerdem muss bei der Betreuung von acht Kindern ein zweiter Mitarbeiter vor Ort sein, was an diesem Tag nicht der Fall war.