Nach der bereits bekannten Corona-bedingten Absage des Open-Air-Konzertes von Xavier Naidoo auf dem Hofer Volksfestplatz am Freitag (14. August) wird es auch keinen Ersatztermin geben. Die Stadt Hof begründet den Verzicht auf einen Nachholtermin mit den Ansichten und Aussagen des Künstlers.
Kein Ausweichtermin für Naidoo-Konzert
Bereits im Vorfeld hatte sich die Stadt Hof entschlossen, dass es für das Konzert von Xavier Naidoo keinen Ausweichtermin geben wird. Als Begründung hieß es aus dem Hofer Rathaus:
Die Aussagen des Künstlers auch außerhalb seines künstlerischen Engagements sind umstritten und haben aus meiner Sicht an Deutlichkeit gewonnen. ...wir distanzieren und kategorisch von jedem, der Ressentiments befeuert, antisemitisches oder homophobes Gedankengut verbreitet oder Verschwörungstheoretikern nahesteht und sich von Extremisten vereinnahmen lässt. Denn Hass ist keine Meinung."
(Oberbürgermeisterin Eva Döhla)
Informationen zur Rückgabe der Tickets
Gekaufte Karten können laut der Pressemeldung der Stadt Hof bei den jeweiligen Verkaufsstellen oder Online-Ticketportalen, bei denen die Tickets erworben wurden, zurückgegeben werden. Für Karten, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden, gilt die gesetzliche Gutscheinregelung nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht. Demnach ist der Veranstalter (in dem Fall der Veranstaltungsservice Bamberg) berechtigt, dem Inhaber einer Karte einen Gutschein zu überreichen anstelle den Kaufpreis zu erstatten. Der Gutschein ist bis 31. Dezember 2021 gültig. Falls der Gutschein nicht bis Ende 2021 eingelöst wird, kann der Käufer auch die Barauszahlung des Gutscheinwerts verlangen. Berechtigten Ansprüchen (sogenannte Härtefälle) auf die sofortige Rückzahlung kann der Ticketkäufer direkt beim Veranstaltungsservice Bamberg anmelden, aber nur unter der Voraussetzung, wenn das Ticket gegen einen Veranstaltungsgutschein umgetauscht wurde.