Wie die Stadt Hof mitteilte, machte das Inkrafttreten der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum Teil-Lockdown eine Anpassung der eigenen Allgemeinverfügung über die Festlegung der Plätze mit Maskenpflicht in der Saalestadt notwendig. Die Straßenzüge wurden hierbei nicht geändert. Es musste allerdings die Begründung an die aktuelle Rechtslage angepasst werden. Die neue Allgemeinverfügung ist seit dem heutigen 5. November 2020 in Kraft.
Auf folgenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen besteht Maskenpflicht und dort ist der Konsum von Alkohol während der Sperrstunde untersagt (siehe Übersichtskarte):