Einen derartigen Fall erlebt man wohl auch als Polizist nicht oft. Ein 33 Jahre alter Mann wurde in der Nacht zum Freitag (08. Juni) gleich zweimal beim Schwarzfahren in Hof erwischt und das, innerhalb kurzer Zeit. Je weiter jedoch die Uhrzeit voranschritt, desto betrunkener, erfinderischer und risikofreudiger wurde der Verkehrsrowdy.
Roller fährt Schlangenlinien
Das erste Mal entdeckten die Beamten den Rollerfahrer gegen 20:16 Uhr am Jaspisstein in Hof. Der Fahrer war tasächlich ohne Helm unterwegs. Noch bevor die Beamten den Mann anhalten konnten, konnten sie beobachten, dass er beim Linksabbiegen ins Straucheln kam. Er konnte einen Sturz gerade noch verhindern, fuhr jedoch in Schlangenlinien weiter.
Trunkenheitsfahrt beendet – vorerst!
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Beamten massiven Alkoholgeruch fest. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht der Beamten. Der Mann war mit über 1,7 Promille alkoholisiert. Aus diesem Grund wurde eine Blutentnahme angeordnet.
Schlüssel sichergestellt
Damit der Mann mit seinem Roller nicht weiterfahren kann, wurden die Fahrzeugschlüssel sichergestellt und bei der Polizeiinspektion Hof hinterlegt. Der 33-Jährige wurde im Anschluss an die Blutentnahme vom Hofer Klinikum aus entlassen.
Deja-vu – Rollerfahrer ohne Helm
Gegen 01:22 Uhr trauten die Beamten ihren Augen nicht. Wieder war der Mann mit seinem Roller ohne Helm in der Bayreuther Straße in Hof unterwegs. Sofort stoppten sie ihn. Diesmal wehte die Alkoholfahne noch deutlicher. Ein Alkoholtest zeigt, dass der risikofreudige Fahrer noch eine Schippe drauf gelegt hatte. Sein Promillewert lag nun bei 2,3.
Zweirad kurzgeschlossen
Da die Beamten die Schlüssel des Rollers sichergestellt hatten, überprüften sie, wie der Trunkenbold es geschafft hatte, sein Fahrzeug erneut zu starten. Unter Zuhilfenahme eines Schlüssels für ein Fahrradschloss überwand er das Zündschloss und konnte so das motorisierte Zweirad starten. Erneut musste eine Blutentnahme durchgeführt werden.
Anzeige folgt
Der Mann wurde angezeigt. Erwähnenswert wäre noch, dass die Beamten keinen Führerschein sicherstellen mussten. Der Mann ist nämlich nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.