Seit der Einführung der Ausgangsbeschränkung wird deren Einhaltung streng durch die Polizei kontrolliert. Am Freitag (27. März) trat ein Bußgeldkatalog in Kraft, der für den geringsten Verstoß 150 Euro Strafe vorsieht. Trotz der drohenden Strafe fielen am Montag (30. März) vier Personen in den Saaleauen und drei Weitere in einem Hofer Supermarkt negativ auf.
Vier Personen beim gemeinsamen Trinken in der Öffentlichkeit erwischt
Am gestrigen Nachmittag trafen die Polizisten drei junge Männer und eine Frau in den Saaleauen beim Rondell in Hof an. Laut eigenen Aussagen hätten sich die vier im Freien zum Bier trinken getroffen, weil ihnen zu Hause angeblich die Decke auf den Kopf fällt.
Trio bepöbelt Supermarkt-Mitarbeiter
Etwas später alarmierte das Personal eines Einkaufsmarktes in der Leopoldstraße in Hof die Polizei. Im Geschäft befanden sich zwei Männer und eine Frau, die dort Bier tranken, Flüssigkeiten verschütteten und die Mitarbeiter provozierten. Selbst das Erscheinen der Beamten machte auf das Trio keinen Eindruck. Als die Polizei eintraf waren die drei bereits vor dem Laden, tranken dort weiter Alkohol und pöbelten Passanten an. Ihre Ausdrücke bewegten sich an der Schwelle zur Beleidigung.
Verstöße gegen Ausgangbeschränkung
Wie auch die vier Leute an den Saaleauen konnten sie keinen triftigen Grund für ihren Aufenthalt vorweisen, weshalb die Polizisten gegen alle Personen Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung einleiteten.