Der Freispruch für die wegen Mordes an zwei ihrer Kinder angeklagte Dagmar D. aus Bad Alexandersbad (Landkreis Wunsiedel) ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat keine Revision beantragt. Mit dem gestrigen Tag (3. Dezember) lief die einwöchige Frist ab.
Die 53-jährige Frau war in der vergangenen Woche vom Vorwurf des zweifachen Mordes freigesprochen worden, weil ihr niedrige Beweggründe nicht nachgewiesen werden konnten. Somit blieb nur der Tatvorwurf des Totschlags. Dieser war aber bereits verjährt.
Unser Beitrag vom 26. November: