Nicht erlaubt ist das Schießen mit einem Luftgewehr auf einem öffentlich zugänglichen Grund. Ein 19-jähriger Hofer wird deshalb nun belangt. Der Vorfall geschah am Montagabend (4. Juli) in einem Hinterhof mit Zugang zur Hofer Wilhelmstraße.
Polizei kurz nach 20:00 Uhr alarmiert
Gegen 20:15 Uhr wurde gestern die Polizeiinspektion Hof von einem Zeugen über die Schießübungen verständigt. In dem besagten Hinterhof schoss ein junger Mann mit einem Gewehr auf Dosen. Die alarmierte Streife fand dort tatsächlich einen Schützen am Boden liegend auf.
Gebrauch in dieser Form nicht gestattet
Bei der Waffe handelte es sich um ein freiverkäufliches Luftgewehr, dass von einem richtigen Jagdgewehr kaum zu unterscheiden ist. Der Gebrauch in dieser Art und Weise ist mit dieser Waffe laut Polizei dennoch nicht gestattet. Weder war der Hinterhof eingefriedet, noch hatte der junge Mann dafür Sorge getragen, dass keine Kugel das Grundstück verlassen kann, so die Pressemitteilung der Polizeiinspektion Hof. Ihn erwartet nun eine Anzeige nach dem Waffengesetz.