Seit Freitagmorgen (27. Februar) gilt in der Ludwigstraße von Hof eine neue Verkehrsregelung. Künftig wird die Ludwigstraße ab der Einmündung Bürgerstraße bis zur Poststraße/Höhe Bürgergesellschaft als „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ ausgewiesen.
Damit verbunden ist eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h sowie ein eingeschränktes Haltverbot für die gesamte Zone, mit Ausnahme der bestehenden gebührenpflichtigen Parkplätze und der absoluten Haltverbote. Die Stadtverwaltung möchte mit der Maßnahme dem hohen Fußgängerverkehr Rechnung tragen, die hier die Straße queren. Gleichzeitig handelt es sich um einen wichtigen Schritt hin zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Ludwigstraße, die nach wie vor eine Haupt-Geschäftsstraße neben der Fußgängerzone darstellt und entsprechend frequentiert ist. Auch der neu hergestellte barrierefreie Übergang am Schultor mit seinem abgesetzten Pflasterbelag und verschiedenen Gestaltungselementen stellt einen Mosaikstein hin zu weiteren baulichen Maßnahmen dar, die geeignet sind, die beiden Fußgängerzonen und die Ludwigstraße über das Obere Tor besser zu verbinden.