Am kommenden Dienstag (07. Juni) beginnt vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Hof die Hauptverhandlung gegen einen 41-jährigen Angeklagten wegen versuchten Totschlags mit gefährlicher Körperverletzung. Der Vorfall ereignete sich am 13. August 2015 in Selb (Landkreis Wunsiedel). Vier Verhandlungstage sind vorgesehen. 14 Zeugen und zwei Sachverständige sind geladen.
„Ich bring Dich um!“
Dem Mann wird vorgeworfen am Grafenmühlweiher in Selb seinen Kontrahenten unter anderem mit den Worten „Ich bring dich um“ tätlich angegriffen und mit Faustschlägen und Fußtritten gegen Oberkörper und Kopf verletzt zu haben. Aus diesem Grund geht die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage von einem versuchten Tötungsdelikt aus. Der Geschädigte wurde nach einer kurzen stationärer Behandlung wieder aus dem Krankenhaus entlassen.
Frage nach der Schuldfähigkeit
Da der Angeklagte zur Tatzeit erheblich alkoholisiert gewesen sein soll, wird die Frage der Schuldfähigkeit durch einen Sachverständigen begutachtet. Ein Rechtsmediziner wird sich zu den Verletzungen der Beteiligten und deren Übereinstimmung mit dem behaupteten Tatablauf äußern.
Mögliche Freiheitsstrafe
Der Angeklagte wurde noch am Tag der Tat festgenommen und sitzt in Haft. Falls der Tatvorwurf nachgewiesen werden kann, kommt eine Freiheitsstrafe zwischen 5 Jahren und 15 Jahren in Betracht.