Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Hof hat jetzt Anklagen in zwei Großverfahren erhoben. Dabei geht es im ersten Fall um Betrug in über 300 Fällen. Im zweiten Fall wird wegen Beihilfe zur bandenmäßigen Hinterziehung von Biersteuer im europäischen Ausland ermittelt.
Betrug in über 300 Fällen
Die erste Anklage betrifft den Vorwurf des Betrugs in über 300 Fällen gegen zwei Personen. Der mutmaßliche Gesamtschaden liegt bei rund 5,4 Millionen Euro. Den Angeklagten wird vorgeworfen, Anleihen über eine gegründete Aktiengesellschaft vertrieben zu haben. Mit den eingesammelten Geldern sollten dann lukrative Geldanlagen getätigt werden, wobei die Anleger über die Art, Gewinnchancen und die Sicherheit dieser Anlagen getäuscht wurden. Zudem seien an die jeweiligen Vermittler der Anleihen zu Unrecht Provisionen in Höhe von über 2 Millionen Euro ausgezahlt
worden. Die Anklage sieht hier den Untreuevorwurf bestätigt.
Biersteuer hinterzogen
Die zweite Anklage wirft drei Angeschuldigten Beihilfe zur bandenmäßigen Hinterzie-hung von Biersteuer im europäischen Ausland vor. Wir berichteten! Hierbei wurde zur Umgehung der wesentlich höheren britischen Biersteuer vorgetäuscht, dass zwischen August 2014 und November 2015 über 3.000 Lkw-Ladungen Bier von Frankreich, Belgien und Luxemburg vermeintlich nach Deutschland exportiert wurden. Laut Anklageschrift wurden diese aber nach Großbritannien auf den dortigen Schwarzmarkt gebracht. Der steuerstrafrechtlich relevante Gesamtschaden liegt laut Anklage bei rund 31,6 Millionen Euro. Die Angeschuldigten, welche nicht im gesamten Zeitraum beteiligt gewesen sein sollen, müssen sich hierbei für circa 23,7 Millionen beziehungsweise 15,2 Millionen Euro verantworten.