Die Staatsanwaltschaft Hof hat das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflichten im Zusammenhang mit dem Tod eines Mädchens in einem Kinderheim in Wunsiedel mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Dies wurde am Dienstag (1. Oktober) rund anderthalb Jahre nach der Schreckensnacht von Wunsiedel in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.
Mädchen in Wunsiedler Kinderheim vergewaltigt und getötet
In der Nacht 3. auf den 4. April 2023 war eine 10-jährige Heimbewohnerin in einem Kinderheim in Wunsiedel zunächst sexuell missbraucht und dann getötet worden. Nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft war ein 11-jähriger Junge, der ebenfalls in dem Heim untergebracht war, für die Tötung verantwortlich. Im Hinblick auf den sexuellen Missbrauch wurde ein 27-jähriger Mann durch das Landgericht Hof am 20. April 2024 schuldig gesprochen. Der Täter war in der Tatnacht durch ein offenstehendes Fenster in das Heim eingedrungen.
Ermittlungen gegen Kinderheim, Jugendämter und Familiengericht
Eine Privatperson hatte Anzeige gegen die Verantwortlichen des Kinderheims, der beteiligten Jugendämter sowie des Familiengerichts eingereicht und ihnen eine Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie Körperverletzung vorgeworfen. Wie die Hofer Staatsanwaltschaft nun erklärt, habe eine umfassende Untersuchung jedoch keine Anhaltspunkte gefunden, die diese Vorwürfe bestätigten.
Staatsanwaltschaft Hof veröffentlicht Ermittlungsergebnisse
"Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass bei der Betreuung des Mädchens sowie des Jungen durch die zuständigen Jugendämter keine Fürsorge- oder Erziehungspflichten verletzt wurden", schreibt die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hof in der Mitteilung. Beide Kinder hätten demnach seit Jahren unter der Betreuung der Jugendämter gestanden, die jeweils geeignete Betreuungsformen entsprechend ihrer Lebenssituation gewählt hätten. Insbesondere habe es keine Hinweise auf eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung durch den Jungen gegeben, der in einer heilpädagogischen Gruppe des Heims untergebracht gewesen sei.
Geöffnetes Fenster stellt keine Verletzung der Sorgfaltspflicht dar
"Auch hinsichtlich der Heimerziehung des Mädchens wurden alle Maßnahmen richterlich genehmigt, und es gab keine Verstöße gegen geltendes Recht. Schließlich wurde keine Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Mitarbeiter des Kinderheims festgestellt", heißt es weiter. Die Betreuung des Jungen sei aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur besonders intensiv gewesen. Das geöffnete Fenster, durch das der 27-jährige Täter in das Heim eindrang, stelle ebenfalls keine strafrechtlich relevante Verletzung von Sorgfaltspflichten dar.
Ermittlungsverfahren eingestellt
"Da der Geschehensablauf laut Landgericht nur durch weitere, nicht vorhersehbare Umstände zu den tragischen Ereignissen führte, konnte kein strafrechtlich relevanter Zusammenhang festgestellt werden. Weitere Auskünfte können im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht der Beteiligten nicht erteilt werden", heißt es abschließend.