Am Sonntag (29. August) überschritt der Landkreis Bamberg den dritten Tag in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 35. Deshalb treten gemäß den Gesetzlichkeiten ab Dienstag (31. August) mehrere neue Corona-Regeln in Kraft. Dies teilte das Landratsamt Bamberg mit. Am heutigen Sonntag liegt die Inzidenz im Landkreis bei 43,4.
Testnachweis erforderlich
Für bestimmte Einrichtungen oder Veranstaltungen gilt ab dem Schwellenwert von 35 die 3G-Regel. Der Zugang ist dann nur erlaubt für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Zu diesen Bereichen gehören:
Nötig ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis
Die Testnachweisepflicht in der Innengastronomie gilt für jeden einzelnen Gast. Wer Speisen und Getränke zum Mitnehmen abholt, ist von der Testpflicht nicht betroffen. Gleiches gilt für Betriebskantinen, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Seniorenheime
Für Besucher und Beschäftigte bleibt es bei den bisherigen inzidenzunabhängigen Testerfordernissen.
Gültigkeit von Schülertests
Schüler, die im Zuge des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, sind von den Testnachweiserfordernissen befreit. Wichtig ist ein Ausweisdokument, das den Status des Schülers bestätigt, zum Beispiel ein Schülerausweis, eine Schulbesuchsbestätigung oder ein Schülerticket nebst einem amtlichen Ausweispapier. Die Ausnahme von Testerfordernissen gilt auch in den Ferien und damit auch in den aktuellen Sommerferien.