So, 29.08.2021 , 19:22 Uhr

Stadt Hof

Inzidenz in Hof über 50: Diese weiteren Regeln gelten ab Dienstag!

Inzidenz drei Tage in Folge über 50

Am Sonntag (29. August) überschritt die Stadt Hof den dritten Tag in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 50. Deshalb treten gemäß den gesetzlichen Corona-Bestimmungen ab Dienstag (31. August) mehrere neue Corona-Regeln in Kraft. Die teilte die Stadtverwaltung mit. Am heutigen Sonntag liegt die Inzidenz in der Stadt bei 59,8.

Besonderheiten ab einer Inzidenz von über 50

Insgesamt gelten die Regelungen der 13. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese aufgeführten Besonderheiten kommen nun speziell bei einer Inzidenz von 50 und mehr zur Anwendung. Die bereits geltenden Regelungen bei der Überschreitung einer Inzidenz von 35 gelten uneingeschränkt weiter, so die Behörde.

Private Treffen / Allgemeine Kontaktbeschränkung

Bei einer Inzidenz von 50 oder mehr ist der gemeinsame Aufenthalt neben den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände gestattet. Die Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen darf dabei nicht überschritten werden. Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte und genesene Personen werden nicht gezählt.

Öffentliche und private Veranstaltungen / Feiern

Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit klar abgegrenztem und geladenen Personenkreis sind bei einer Inzidenz von 50 oder mehr in geschlossenen Räumen mit bis zu 25 Personen, unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen, jeweils einschließlich geimpfter oder genesener Personen, zulässig. Die Teilnehmer, die weder geimpft oder genesen sind, müssen über einen Testnachweis verfügen. Bei privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass (zum Beispiel Geburtstags-, Hochzeits- oder Trauerfeiern, auch Vereinssitzungen) können zusätzlich zu den genannten Personengrenzen geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.

Schulen

Für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte in den Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen gilt bei einer Inzidenz von 50 oder mehr die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske auch nach der Einnahme des Sitz- oder Arbeitsplatzes.

Corona Covid-19 Hof

Das könnte Dich auch interessieren

05.11.2024 Bayern zieht Schlussstrich unter Corona-Bußgelder: Laufende Verfahren werden nicht weiter verfolgt Der Freistaat Bayern zieht einen umfassenden „Schlussstrich“ unter die noch nicht abgeschlossenen Corona-Bußgeldverfahren. Laufende Verfahren werden somit eingestellt. Dies wurde am Dienstag in einer Kabinettsitzung des Ministerrates beschlossen. 20.12.2024 +UPDATE+ Flüchtiger Ladendieb in Hof: 18 Personen werden nach Einsatz von Pfefferspray behandelt Wie TVO bereits berichtete, kam es am Donnerstag im Hofer Stadtteil Krötenbruck zu einem größeren Einsatz der Rettungskräfte. Der Auslöser: Ein Dieb wurde von einem Detektiv in einem Lebensmittelmarkt beim Stehlen ertappt. Bei dem Versuch, diesen zu stoppen, kam es zum Gebrauch von Pfefferspray. Die Ausdünstungen des Sprays verbreiteten sich im Einkaufsmarkt und führten bei 18 Personen zu Atemwegsreizungen. 19.12.2024 Modernisierung in Marktredwitz: Deutsche Bahn schafft Direktverbindung zwischen Nürnberg und Tschechien Die Deutsche Bahn hat in Marktredwitz im Landkreis Wunsiedel die Voraussetzung für stündliche Direktverbindungen zwischen Nürnberg und Tschechien sowie Sachsen geschaffen. Dafür wurde am Donnerstag ein neues Zugdeckungssignal in Betrieb genommen. Dies teilte die DB mit. 19.12.2024 Hof: "Mon amour" - Neuer Liebster im Hofer Zoo ist ein Franzose Am Donnerstag (19. Dezember) kam er im Hofer Zoo an – aus dem französischen Zoo de La Boissière du doré, gelegen bei Nantes: Loompa – ein junges Weißborstengürteltier. Ein Männchen!