Am kommenden Montag (08. Februar) startet die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen der Bahn. Bis zum 8. März besteht dann die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Pläne und Einzelmaßnahmen und dies digital oder analog. Diese Maßnahme wird als ein wichtiger Etappenschritt auf dem Weg zum viergleisigen Bahnausbau durch das Stadtgebiet Bamberg für die Deutsche Bahn gesehen.
Behörden und Bürger können Bedenken äußern
Bürgerinnen und Bürger, Behörden, Institutionen und Organisationen haben dann die Gelegenheit, Bedenken gegen den Bahnausbau zu äußern und Einfluss zu nehmen. Dabei geht es um den maximalen Schutz der Anwohner als auch um den Landschafts- und Artenschutz sowie eine stadtverträgliche Ausgestaltung und Durchführung des Jahrhundertprojektes.
Ebenerdiger viergleisiger Ausbau geplant
Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Strecke zwischen Strullendorf und Hallstadt – der Planfeststellungsabschnitt 22 zum Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (VDE 8.1), entlang der Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld, wurde bereits 1994 eingeleitet. 1996 und 1998 wurde die Planfeststellung mit dem 1. und 2. Planänderungsverfahren fortgesetzt, jeweils ohne einen Beschluss. Gegenstand der vorliegenden 3. Änderung sind im Wesentlichen der ebenerdige viergleisige Ausbau durch Bamberg, wobei der Spurplan angepasst wurde. Damit sind Geschwindigkeiten für die Schnellfahrgleise von bis zu 230 km/h möglich.
Ferner wurden wesentliche Änderungen berücksichtigt, wie…
25 Ordner mit Erläuterungen und Plänen
Die Planunterlagen enthalten unter anderem den Erläuterungsbericht, Übersichts- und Grunderwerbspläne, Höhenpläne und Regelquerschnitte zu Straßen und Wegen sowie zur Bahntrasse und Unterlagen zu Ingenieurbauwerken. Zu den Umweltauswirkungen geben unter anderem die Umweltverträglichkeitsstudie mit Plänen zu Konfliktschwerpunkten eine Auskunft. Zudem gibt es Übersichtspläne zu Lärmschutzwänden und Gebäuden mit einem Anspruch auf einen passiven Schallschutz und Unterlagen zur Entwässerung, Baustellenerschließung und –transportwegen sowie Brandschutzkonzepten.
Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt durch die digitale Veröffentlichung auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken als Anhörungsbehörde. Zusätzlich besteht laut Stadtverwaltung bis zum 8. März 2021 die Möglichkeit zur Einsicht in die insgesamt 25 Ordner mit Erläuterungen und Plänen im Baureferat der Stadt Bamberg in der Zeit von Montag bis Donnerstag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr und am Freitag zwischen 09:00 bis 14:00 Uhr und unter der Einhaltung der Corona-Hygienemaßnahmen. Für diesen Fall bittet die Behörde um eine vorherige Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0951 / 87 – 1125 oder per Mail.
Einwände gegen das Vorhaben
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 22. März 2021 bei der Stadt Bamberg oder bei der Regierung von Oberfranken in Bayreuth schriftlich Einwendungen erheben. Dies kann auch via Mail erfolgen. Dabei – so die Stadtverwaltung – muss der geltend gemachte Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennbar sein. Entschieden wird hierüber nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Nürnberg.