Die Fraktion der Grünen und Unabhängigen im Stadtrat von Bayreuth fordern die Stadt zu einem "sofortigen, entschlossenen und zukunftsorientierten" Handeln im Zuge der der Klima- und Energiekrise auf. Die Fraktion hat einen Forderungskatalog mit elf Punkten erarbeitet. Per Antrag fordert man nun die Umsetzung erster Maßnahmen.
Grünen sind unzufrieden mit der Klimapolitik der Stadt Bayreuth
Grünen-Stadtrat Klaus Wührl-Struller (Foto) zeigt sich ungeduldig und unzufrieden mit dem Tempo, welches die Stadt Bayreuth beim Klimaschutz und bei Energiespar-Maßnahmen vorlegt.
Es geht nicht nur darum, bis 2040 klimaneutral werden zu wollen und irgendwann Energiesparmaßnahmen einzuleiten. Es geht vor allem darum, das Ganze jetzt und hier sofort anzufangen!
(Klaus Wührl-Struller, Bayreuther Stadtrat, Bündnis 90 / Die Grünen)
Maßnahmen für die Bürger "nicht schön, aber zumutbar"
Wührl-Struller reichte mit Gabi Hemmer, der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, einen entsprechenden Antrag ein. Laut den beiden Antragstellern sind in dem Forderungskatalog Maßnahmen enthalten, die "der Stadt kein oder nur sehr wenig Geld kosten". Zudem sollen die einzelnen Punkte die Verwaltung nur geringfügig belasten. Wührl-Struller und Hemmer wissen, dass die Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger "nicht besonders schön aber zumutbar sind". So sehen die Forderungen aus...
Nummer 1:
Ab dem 1. Januar 2023 serviert die Stadtverwaltung bei entsprechenden Anlässen regionale, vegetarische Bio-Lebensmittel, nach Möglichkeit vegane Lebensmittel. Wo dies nicht möglich ist, werden Lebensmittel verwendet, die so weit wie möglich regional verarbeitet werden (wie z.B. fairer Kaffee aus dem Weltladen). Zusätzlicher Aufwand für die Verwaltung: Gleich null, es ist lediglich eine Umstellung erforderlich. Zusätzlicher finanzieller Aufwand: gering.
Nummer 2:
Ab dem 1. Januar 2024 haben innerhalb des Stadtkernrings Kraftfahrzeuge mit ungerader End-Ziffer im Kfz-Kennzeichen nur noch an ungeraden Kalendertagen Zufahrt, Autos mit gerader End-Ziffer im Kfz-Kennzeichen nur noch an geraden Tagen. Zusätzlicher Aufwand für die Verwaltung: Erarbeitung der entsprechenden Verordnung inkl. Ausnahmeregelungen. Zusätzlicher finanzieller Aufwand: Null, ggf. höhere Einnahmen bei Verwarnung durch den Verkehrsüberwachungsdienst.
Nummer 3:
Ab dem Herbst 2023 wird im Eisstadion nur noch von Anfang November bis Ende Februar Eis bereitet. Diese Regelung gilt so lange, bis eine klimaneutral betriebene Eisfläche zur Verfügung steht. Zusätzlicher Aufwand für die Verwaltung: Null. Zusätzlicher finanzieller Aufwand: Null, aber erhebliches Einsparpotenzial.
Nummer 4:
Ab der Saison 2023/2024 wird bei Tagspielen im Hans Walter Wild-Stadion auf Fluchtlicht verzichtet. Der DFB / die DFL ist entsprechend zu informieren. Zusätzlicher Aufwand für die Verwaltung: Gering. Zusätzlicher finanzieller Aufwand: Null, aber erhebliches Einsparpotenzial.
Nummer 5:
Die Rasenheizung im Hans Walter Wild-Stadion wird bis auf weiteres nicht in Betrieb genommen. Ein regulärer Spielbetrieb ist weitgehend auch ohne Rasenheizung möglich, die Nutzung des Hans Walter Wild-Stadions für andere Benutzer als die Drittliga-Mannschaft der SpVgg ist davon ohnehin nicht betroffen. Selbst bei einem klimaneutralen Betrieb wäre es nicht zu verantworten, das knappe Gut „saubere Energie“ für eine nicht notwendige Maßnahme zu verwenden. Zusätzlicher Aufwand für die Verwaltung: Gering. Zusätzlicher finanzieller Aufwand: Null, aber erhebliches Einsparpotenzial.
Nummer 6:
Ab dem 1. Juli 2023 genehmigt die Stadt Bayreuth gewerbliche Parkplätze nur noch, wenn diese mit einer Photovoltaik-Anlage überdacht sind. Zusätzlicher Aufwand für die Verwaltung: Null. Zusätzlicher finanzieller Aufwand: Null.
Nummer 7:
Mit Beginn der Heizperiode 2022 senkt die Stadt Bayreuth die Temperatur in ihren Räumlichkeiten im Vergleich zum Vorjahr um ein bis drei Grad je nach Nutzungsart. Diese Regelung gilt bis zum Ende der Heizperiode. Zusätzlicher Aufwand für die Verwaltung: Null. Zusätzlicher finanzieller Aufwand: Null, aber erhebliches Einsparpotenzial.
Nummer 8:
Ab sofort verzichtet die Stadt Bayreuth auf das nächtliche Anstrahlen öffentlicher Gebäude. Diese Regelung gilt vorläufig bis zum 31. März 2023, im März 2023 wird erneut über diese Maßnahme beraten. Zusätzlicher Aufwand für die Verwaltung: Null. Zusätzlicher finanzieller Aufwand: Null, aber erhebliches Einsparpotenzial.
Nummer 9:
Zum 1. Juli 2023 legen die Stadtwerke Bayreuth ein Förderprogramm für Solarenergie auf. Je ein Kilowatt-Peak (kWp) Leistung / je ein Kilowatt (kW) Speicherkapazität bis maximal zehn kwp / kw erhalten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bayreuth sowie Unternehmen, die ihren Sitz in Bayreuth haben, eine Förderung von 100 Euro.
Nummer 10:
Zum 1. Juli 2023 legen die Stadtwerke Bayreuth ein Förderprogramm zur Regenwassernutzung auf. Je ein Kubikmeter Speicherkapazität erhalten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bayreuth sowie Unternehmen, die ihren Sitz in Bayreuth haben eine Förderung 100 Euro (bis maximal zehn Kubikmeter)
Nummer 11:
Gemäß dem Vorbild der Stadt Stuttgart (und anderen Städten in Deutschland) erlässt die Stadt Bayreuth eine Verordnung gegen das achtlose Wegwerfen von Kleinmüll (wie zum Beispiel Zigarettenkippen, Kaugummis, To-Go-Behältnisse... außerhalb dafür vorgesehener Behältnisse. Die Ordnungsgelder sind hoch anzusetzen (zwischen 50 und 250 Euro). Die Ordnungswidrigkeiten kann der Verkehrsüberwachungsdienst anzeigen. Zusätzlicher Aufwand für die Verwaltung: Erlass der Verordnung. Zusätzlicher finanzieller Aufwand: Null, mögliche Erträge durch Ordnungsgelder.
(Quelle: Pressemeldung vom 10. August 2022)