Di, 02.04.2013 , 16:29 Uhr

Kein Aprilscherz: Neuer Bußgeldkatalog in Kraft

Im Straßenverkehr gibt es seit dem 01. April 2013 einige Neuerungen, auf die sich Verkehrsteilnehmer einstellen müssen. Bußgelder wurden erhöht, die Straßenverkehrsordnung angepasst. Für Verkehrssünder wird es teurer. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Regelungen müssen sie tiefer in die Tasche greifen. So wird das Parken ohne Parkschein und das Überschreiten der Parkdauer teurer. Auch für Radfahrer gelten neue Regeln. So beträgt das Verwarngeld für das Nichtbenutzen eines vorhandenen Radweges 20 Euro. das Freihandfahren wird mit 5 Euro verwarnt.

Im Straßenverkehr soll es aber auch einfacher zugehen. Überflüssige Schilder sollen abgebaut werden, Verkehrszeichen und Kosten reduziert werden. So wird unter anderem das Verkehrszeichen „Richtgeschwindigkeit“ aus der StVO gestrichen.

Wir haben einige Links zusammengefasst, unter denen Sie sich über die neuen Regelungen und Bußgelder informieren können:

 

Linksammlung:

Link zur Straßenverkehrsordnung: www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/

Link zum neugefassten Bußgeldkatalog auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/bussgeldkatalog.html

Link zu den Neuregelungen – speziell für Radfahrer – auf der Seite des ADFC: www.adfc.de/stvo

 

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