Über einen Zeitraum von circa vier Jahren zahlte ein Bauunternehmer aus dem Landkreis Wunsiedel einem Großteil seiner Arbeiter weder den gesetzlichen Mindestlohn noch meldete er die Arbeitnehmer bei den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern. Jetzt wurde der Unternehmer bestraft. Diese teilte das Hauptzollamt Regensburg am Montag (28. Februar).
Unternehmer spart sich Abgaben von über 30.000 Euro
Im Rahmen von Durchsuchungen kamen die Zöller der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Hof dem Unternehmer (42) auf die Spur, der unter verschiedenen in- und ausländischen Firmenkonstrukten auf Baustellen im gesamten Bundesgebiet tätig war. Dabei fanden die Ermittler neben zahlreichen Plastiktüten mit Notizzetteln und ungeöffneten Briefen, Aufzeichnungen zu abgewickelten Aufträgen und zu den Beschäftigungsverhältnissen der Arbeitnehmer. Durch sein Tun sparte sich der Unternehmer Abgaben in Höhe von mehr als 32.000 Euro. Daneben bezog der 42-Jährige noch Leistungen vom Jobcenter.
Bußgeld in sechsstelliger Höhe erlassen
Wegen des Mindestlohn- und des Meldeverstoßes verhängte das Hauptzollamt Regensburg nun ein Bußgeld in Höhe von 138.000 Euro. Außerdem muss sich der Bauunternehmer wegen hinterzogener Sozialversicherungsbeiträge und des Betrugs am Jobcenter verantworten.
Weiterführende Informationen des Hauptzollamtes Regensburg
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 9,82 Euro je Arbeitsstunde. Im Baugewerbe gilt jedoch ein höherer Branchen-Mindestlohn von zuletzt 15,70 Euro für Fachwerker, Maschinisten und Kraftfahrer.