Wie die Stadt Hof informiert, gilt wie in den vergangenen Jahren an Christi Himmelfahrt / Vatertag (10. Mai) ein striktes Alkoholverbot am gesamten Untreusee von Hof. Auch das Mitführen alkoholischer Getränke ist hierbei nicht erlaubt.
Bußgeld bei Zuwiderhandlungen
Ausgenommen von dieser Anordnung sind lediglich die mit „gaststättenrechtlicher Erlaubnis erfassten Flächen“ – sprich der Minigolfplatz, das Hotel am Untreusee sowie Grüners Sommergaststätte. Die Allgemeinverfügung wird vor Ort unter anderem durch die Polizei und städtische Bedienstete umgesetzt. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Bußgeld fällig!