Sa, 28.09.2024 , 17:29 Uhr

Landkreis Hof / Saale-Orla-Kreis

Klage des DGB abgelehnt: Platzverteilung zum 3. Oktober in Mödlareuth unverändert

Das Verwaltungsgericht Gera hat sich an der zu erwartenden Teilnehmerzahl orientiert

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) scheiterte, Medienberichten zufolge, mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Gera, was eine neue Platzverteilung zum Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) im thüringischen Teil des teilweise im oberfränkischen Landkreis Hof gelegenen Dorfes Mödlareuth angeht. Es bleibt somit bei den Platzzuteilungen vom letzten Jahr: Die CSU feiert ihr Deutschlandfest auf dem Parkplatz des Deutsch-Deutschen Museums, die AfD verwendet das Gelände einer nahegelegenen Streuobstwiese und der DGB behält seinen Platz an der Unteren Mühle.

Teilnehmerzahl über Erstanmelderprivileg

Der DGB war mit dem Platz am Rande des Ortes nicht einverstanden und berief sich in der Klage auf das Erstanmelderprivileg. Dies lies das zuständige Verwaltungsgericht Gera aber nicht zu. Bei der Entscheidung was die Flächenzuteilung angeht, orientierte man sich an der zu erwartenden Teilnehmerzahl. Da die CSU die meisten Teilnehmer erwartet, wurde der Partei der größte Platz zugewiesen. Für die AfD ist das Urteil ebenso unerfreulich. Man wolle in höherer gerichtlicher Instanz in Berufung gehen.

 

"Oberfranken Aktuell" Bericht vom 26. September

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