Mi, 14.01.2015 , 10:11 Uhr

Klinikum Bamberg: Anklage gegen Ex-Chefarzt erhoben

Die Staatsanwaltschaft Bamberg am heutigen Mittwoch mitteilte, hat sie am 30. Dezember 2014 gegen den 48-jährigen ehemaligen Chefarzt der Gefäßchirurgie im Bamberger Klinikum Anklage am Landgericht Bamberg erhoben. Der Arzt sitzt seit August 2014 in Untersuchungshaft.

Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, im Zeitraum von September 2008 bis Juli 2014 Frauen unter dem Vorwand einer Behandlung beziehungsweise einer Studie ohne deren Wissen mittels eines Hypnotikums in einen handlungsunfähigen Zustand versetzt, sexuell missbraucht und hiervon Fotos sowie Videoaufnahmen angefertigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht die Tatbestände Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, gefährliche Körperverletzung sowie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen als erfüllt an.

13 Frauen als mutmaßliche Opfer ermittelt

Bei den mutmaßlichen Opfern handelt es sich um 13 Frauen im Alter von 17 bis 28 Jahren. Bei zehn Frauen handelt es sich um Patientinnen des Angeschuldigten. Zwei Frauen waren zu den Tatzeiten Mitarbeiterinnen im Bamberger Klinikum. Eine mutmaßliche Geschädigte stammt aus dem privaten Umfeld des beschuldigten Arztes. Alle Frauen haben Strafantrag gestellt. Zwölf Frauen treten als Nebenklägerinnen auf.

Ex-Chefarzt bestreitet die Vorwürfe

Der 48-Jährige hat laut Staatsanwaltschaft die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bislang in vollem Umfang bestritten. Er beruft sich darauf, lediglich medizinisch gebotene Untersuchungen vorgenommen zu haben.

Beweisführung der Staatsanwaltschaft mit 68 Zeugenaussagen

Die Staatsanwaltschaft stützt sich in ihrer Beweisführung auf 68 Zeugenaussagen und fünf Sachverständige sowie eine Vielzahl relevanter Bilder und Videoaufnahmen. Die zuständige Große Strafkammer des Landgerichts Bamberg unter dem Vorsitz von Manfred Schmidt hat dem Verteidiger eine vierwöchige Frist für eine Stellungnahme eingeräumt, bevor sie über die Zulassung der Anklage entscheidet. Für den Fall der Eröffnung des Hauptverfahrens ist mit einem Prozessauftakt nicht vor März 2015 zu rechnen.

 

Unser Beitrag vom 27. Oktober 2014:

 

Unser Beitrag vom 22. September 2014:

 

Unser Beitrag vom 20. August 2014:

 



 

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