Das Klinikum Bayreuth GmbH und die Klinik Hohe Warte erlauben wieder Besuch, jedoch eingeschränkt. Ab dem kommenden Dienstag (02. Juni) gilt die 1-1-1 Regel. Bedeutet: Eine feste Kontaktperson pro Patient für eine Stunde am Tag.
Obergrenze von Kontaktpersonen festgelegt
Im Klinikum dürfen sich nicht mehr als 60 Besucher, sogenannte feste Kontaktpersonen, gleichzeitig aufhalten. Für die Klinik Hohe Warte liegt die Obergrenze bei 30 festen Kontaktpersonen. Feste Kontaktpersonen müssen sich einem kurzen medizinischen Check unterziehen. Hierdurch kann es zu Wartezeiten kommen. Besuche sind am Klinikum und an der Klinik Hohe Warte von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr möglich. Das gilt auch an den Wochenenden und Feiertagen. Nur innerhalb dieses Zeitraums werden Besucher eingelassen.
Besuchsberechtigung wird für zwei Wochen ausgestellt
Kontaktpersonen, die ihre Angehörigen besuchen möchten, brauchen eine „Besuchsberechtigung Feste Kontaktperson“. Diese Karte wird bei der Eingangskontrolle ausgestellt, sie ist 14 Tage lang gültig. Pro Patient wird nur eine Besuchsberechtigung ausgestellt. Die Person, die als Besucher auf der Berechtigung steht, ist die Einzige, die den Patienten innerhalb der nächsten zwei Wochen besuchen darf. Besuchsberechtigungen, die während der ersten Lockerung ausgestellt wurden, sind abgelaufen und daher nicht mehr gültig. Die Besuchsberechtigung ist nur mit einem Ausweis des Besuchers gültig.