Wie das Klinikum Bayreuth in einer Pressemeldung mitteilte, stabilisierte sich in den letzten zwei Wochen das Ausbruchsgeschehen in den Betriebsstätten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die noch unter Pendel-Quarantäne standen, endete diese mit Ablauf des gestrigen Mittwochs (10. Februar).
Weitere Ausbreitung soll verhindert werden
Die Klinikum Bayreuth GmbH und die Gesundheitsbehörden konzentrieren sich nun darauf, eine weitere Ausbreitung der britischen Mutation B117 zu verhindern. Patienten, bei denen die Virusmutation vorliegt, werden in speziellen Bereichen und von feststehenden Teams behandelt.
Wir wollen für Patienten da sein und ihnen größtmögliche Sicherheit geben. Dass wir dafür gegen Corona eine konsequente Linie fahren müssen, wissen wir und tun es auch. Dafür wurden wir belohnt. Seit zwei Wochen hat es kein neues Ausbruchsgeschehen im Haus gegeben. Das lässt uns hoffen.
(Prof. Dr. Hans-Rudolf Raab, Medizinischer Geschäftsführer der Klinikum Bayreuth GmbH)
Regelungen für Patienten:
Entlassen oder verlegt werden Patienten weiterhin nur dann, wenn ein negatives-PCR-Testergebnis vorliegt. Bei Patienten, die auf einer der Covid19-Stationen behandelt werden, müssen zwei negative PCR-Ergebnisse mit einem Zeitabstand von 48 Stunden vorliegen. Eine Verlegung ist nur in strengen Ausnahmefällen unter Einbindung des Gesundheitsamtes vor Entlassung möglich. Eine Verlegung oder Entlassung eines Patienten mit nachgewiesener Mutation und weiterem positiven Befund ist aktuell aus Gründen des Infektionsschutzes nicht möglich.
Regelungen für Mitarbeiter I:
Die Pendelquarantäne wird vollständig aufgehoben. Sie endete für alle noch betroffenen Mitarbeiter mit Ablauf des gestrigen Mittwochs.
Regelungen für Mitarbeiter II:
Alle Mitarbeiter, die einer patientennahen Tätigkeit nachgehen, erhalten weiterhin täglich vor Dienstantritt einen Schnelltest. Für Mitarbeiter, die mit der Pflege, Behandlung und Versorgung von Corona-Patienten betraut sind, ist zusätzlich ein wöchentlicher PCR-Test verpflichtend.
Die Maßnahmen gelten zunächst bis einschließlich dem kommenden Mittwoch (17. Februar).