Wegen den steigenden Infektionszahlen verschärfen die Kliniken Kulmbach und Stadtsteinach ihre Besucherregelungen. Ab sofort gelten für die Besucher die 2G-plus-Regel. Bedeutet, dass nur vollständig Geimpfte und Genesene mit einem gültigen Coronatest Zutritt in die Häuser bekommen.
Neben PCR-Test auch ein Antigen-Schnelltest für Besucher erlaubt
Die Testpflicht für Geimpfte und Genesene ergibt sich aus den aktuell gültigen bayerischen Regelungen. Akzeptiert wird entweder ein Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden) oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Die Besucher werden gebeten, sich vorher bei den bekannten Teststellen testen zu lassen und einen entsprechenden Nachweis mitzubringen.
Besucher müssen sich ausweisen
Der Nachweis für die Impfung beziehungsweise des Status als Genesener kann entweder mittels App, durch Vorlage des gelben Impfausweises oder Nachweis des Status als Genesener erfolgen. Die Besucher werden gebeten, zur Identitätsprüfung einen Personalausweis vorzulegen.
Sonderregelungen gelten für:
Am Klinikum Kulmbach gilt weiterhin die grundsätzliche Regel: Ein Patient darf täglich für jeweils eine halbe Stunde einen Besucher empfangen.
Besucher mit Symptomen dürfen beide Kliniken nicht betreten
Alle Besucher des Klinikums Kulmbach sind dazu verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Personen mit Symptomen einer Infektionserkrankung (beispielsweise Erkältung) dürfen das Klinikum Kulmbach und die Fachklinik Stadtsteinach nicht betreten.