Am Dienstagabend gerieten ein 40-jähriger Helmbrechtser und eine 49-jährige Hoferin in einer Gaststätte in der Bahnhofstraße aneinander, so dass der Arbeitslose der Frau einen Kopfstoß versetzte. Die Frau wurde so verletzt, dass sie mit dem Rettungsdienst ins Klinikum gebracht werden musste. Im Rahmen der Ermittlungsaufnahme stellt sich heraus, dass der Beschuldigte mit 1,38 Promille alkoholisiert war. Für ihn besteht aber eine gerichtliche Weisung, dass er keine alkoholischen Getränke konsumieren darf. Zudem hätte er sich nicht in dieser Kneipe aufhalten dürfen. Auch das war ihm gerichtlich untersagt. Nun muss er sich nicht nur wegen Körperverletzung verantworten, sondern auch wegen seinem Auflagenverstoß. Aber auch gegen die verantwortliche Gastwirtin wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da die einem sichtlich alkoholisierten Gast keine alkoholischen Getränke hätte ausschenken dürfen.