Ab Sonntag (07. November) greift in Bayern die Stufe Gelb der landesweiten Krankenhausampel. Der Landkreis Kronach hat zudem die jüngst festgelegten Schwellenwerte überschritten, weshalb weitere, lokale Maßnahmen in Kraft treten. Einerseits sind im Leitstellenbereich (Coburg/Kronach/Lichtenfels) die zur Verfügung stehenden Intensivbetten bereits zu über 80 Prozent ausgelastet, andererseits liegt die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Kronach über der maßgeblichen 300er Marke. Folglich gelten hier zusätzlich die Maßnahmen entsprechend, die bei einer landesweiten roten Krankenhausampel gelten würden.
Im Landkreis Kronach greifen daher ab Sonntag (07. November), 00:00 Uhr, folgende Regelungen:
- · Als Maskenstandard gilt wieder die FFP2-Maske (statt medizinischer Gesichtsmaske); Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Regelungen im Bereich der Schule siehe weiter unten.
- Für die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen gilt künftig 3G plus. Nichtimmunisierte können also nur mit aktuellem PCR-Test teilnehmen. Schülerinnen und Schüler, die der regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind hiervon ausgenommen.
- Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich waren, sind nur noch nach 2G zugänglich, also nur für Personen, die geimpft oder genesen sind oder das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht für Getestete. Dies betrifft im Hinblick auf geschlossene Räume z.B. den Zugang zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten, Sportstätten und praktischer Sportausbildung, Fitnessstudios, dem Kulturbereich mit Theatern, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, außerdem zu Freizeiteinrichtungen einschließlich Bädern, Saunen, Solarien, Führungen, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken. Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige dieses Bereiches, die weder geimpft noch genesen sind, müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen negativen PCR-Testnachweis verfügen.
- Für Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt 2G (geimpft oder genesen).
- In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
- Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.
Das gilt für Schulen
Es ist das erklärte Ziel der Staatsregierung, in den Schulen durchgängigen Präsenzunterricht zu ermöglichen. Bereits jetzt sind in der Altersgruppe der Schülerinnen und Schüler besonders hohe Inzidenzen zu beobachten. Um nach den Herbstferien die Gefahr von weiteren Infektionen durch Reiserückkehrer möglichst zu verhindern, wird in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen wieder eine Maskenpflicht im Schulgebäude eingeführt, und zwar nach den gleichen Regelungen wie zu Schuljahresbeginn (Maskenpflicht auch am Platz und unabhängig vom Mindestabstand, Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 können eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen, alle übrigen Schüler medizinische Gesichtsmasken). Wie das bayerische Gesundheitsministerium auch mitteilt, werden bei einem Infektionsfall in einer Klasse die Teilnehmer dieser Klasse künftig eine Woche lang an jedem Schultag getestet.