Wie die Stadtverwaltung Kronach am Donnerstag (16. August) mitteilte, wurde über den weiteren Verlauf des Kronacher Freischießens zwischen dem klagenden Anwohner und der Stadt eine vorläufige Einigung erzielt.
Keine verlängerten Öffnungszeiten
Die Entscheidung, die am Mittwochabend gefällt wurde, sieht vor, dass am Freitag (17. August) und am Samstag (18. August) die verlängerten Öffnungszeiten des Kronacher Freischießens entfallen. Dies bedeutet, dass für diese beiden Tage die gleichen Betriebszeiten wie an den übrigen Wochentagen gelten. Das Betriebsende am Festplatz ist somit um 00:30 Uhr. Das Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Bayreuth wurde damit geschlossen. Die Änderungen der Öffnungszeiten haben auch Auswirkungen auf die Rückfahrzeiten des Freischießen-Express. Hier klicken!
Hauptverfahren läuft weiter
Das Verfahren der Hauptsache bleibt aber von dieser Einigung unberührt. Da das Hauptsacheverfahren weiter bestand hat, werden sich weder die Stadt Kronach noch die Schützengesellschaft Kronach vorerst zu inhaltlichen Fragen öffentlich erklären. In der Klage, die seit 2016 vorliegt, geht es um den Lärm auf dem Volksfest, die Öffnungszeiten und den Genehmigungsbescheid. Sowohl die Stadt als auch die Schützengesellschaft sind bestrebt, so die Meldung aus dem Kronacher Rathaus, eine dauerhafte Einigung für die Durchführung des größten und traditionsreichsten Volksfestes der Region zu erreichen.