Als Polizist macht man ja so einiges mit, aber die Aktion eines Autofahrers am Dienstag (24. Juli) in Kulmbach, verwunderte selbst erfahrene Polizisten. Zur Begrüßung eines anderen Verkehrsteilnehmers hielt der Fahrer einen Gegenstand aus dem Fenster, der bei der Fahrt eigentlich nichts zu suchen hat.
Polizei auf Streife
Eine Streife der Polizeiinspektion Kulmbach wollte gegen 15:15 Uhr von der Albert-Ruckdeschel-Straße aus nach links in die Kronacher Straße abbiegen und ordnete sich hierfür auf die Linksabbiegerspur ein. Schräg vor dem Streifenfahrzeug befand sich ein dunkler Kleinwagen, welcher mit einer jüngeren männlichen Person besetzt war.
Autofahrer entdeckt Bekannten
Da die Ampel rot war mussten beide Fahrzeuge warten. Im Querverkehr kreuzten diverse Fahrzeuge die Kreuzung. In einem der vorbeifahrenden Autos erkannte der junge Mann aus dem schwarzen Kleinwagen wohl eine Bekanntschaft. Was der junge Mann jedoch nicht erkannt hatte, war die Streife schräg hinter seinem Fahrzeug.
Begrüßung wird Autofahrer zum Verhängnis
Kurzerhand streckt der Fahrer seine linke Hand aus dem Fahrzeug und prostet seiner Bekanntschaft zu. Die Polizeibeamten, die sich kurzzeitig nicht sicher waren ob sie ihren Augen trauen konnten, sprachen den Mann daraufhin durch das geöffnete Fenster an. Etwas perplex entgegnete der Fahrer nur Wasser zu trinken. Doch alles leugnen half nichts.
Ungewöhnliches Wasser
Bei der darauffolgenden Kontrolle inspizierten die Beamten der PI Kulmbach das „orange Wasser“ und stellten dabei in der Mittelkonsole eine Flasche „Desparados“ fest. In der Folge wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt bei dem ein Wert von über 1,1 Promille festgestellt wurde. Der Mann wurde daraufhin in das Klinikum Kulmbach verbracht. Dort wurde eine Blutentnahme durchgeführt.
Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer
Die Polizei Kulmbach weist darauf hin, dass sowohl der Alkoholkonsum als auch das zuprosten mit alkoholischen Getränken besser im Festzelt als im Straßenverkehr aufgehoben ist. Ansonsten ist – wie in diesem Fall – mit einer Anzeige aufgrund Trunkenheit im Verkehr und einem Führerscheinentzug zu rechnen!