Die Vertreter der Alten- und Pflegeheime im Landkreis Kulmbach stellten Regeln in Bezug auf die gelockerten Regelungen des Besuchsrechts in Heimen auf. Die Bayerische Staatsregierung verkündete am Dienstag (05. Mai), dass ab Samstag (09. Mai) der Besuch von Angehörigen in Alten- und Pflegeheimen unter strengen Auflagen wieder möglich ist.
Eine Kontaktperson pro Bewohner erlaubt
Für begrenzte Zeit ist der Besuch von einer Kontaktperson pro Bewohner einmal am Tag möglich. Besucher müssen sich vorher telefonisch anmelden. Es müssen die persönlichen Daten aufgenommen und der Gesundheitsstatus abgefragt werden. Besucher sind außerdem verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz beziehungsweise Alltagsmasken mitzubringen und durchgehend zu tragen. Eine gemeinsame Einnahme von Speisen und Getränken ist nicht möglich. Zudem ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu beachten. Unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen ist das Treffen im Freien erlaubt.
„Es ist (…) eine schwierige Gratwanderung zwischen einem wirksamen Infektionsschutz durch Kontaktbeschränkungen und der Aufrechterhaltung der Teilhabe am sozialen Leben“
(Oliver Hempfling, Leiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz am Landratsamt)
Weitere konkrete Gestaltung der Besuchsrechte legt die jeweilige Einrichtung selber fest
Die weitere konkrete Ausgestaltung der Besuchsregelung wird von der jeweiligen Einrichtung festgelegt, da die individuellen Gegebenheiten vor Ort im Rahmen eines Schutz- und Sicherheitskonzeptes zu beachten sind. Auskünfte erteilen die einzelnen Heime.