Der Abend des zweiten Weihnachtsfeiertages (26. Dezember) endete für einen 31-jährigen Kulmbacher anstatt unterm Weihnachtsbaum in der Justizvollzugsanstalt. Bevor es für ihn jedoch hinter Gittern ging, erfüllten die Kulmbacher Polizisten ihm noch einen Wunsch. Und der brachte einen Hauch von Romantik in die Polizeiwache.
Pärchen streitet lautstark auf offener Straße
Gegen 20:00 Uhr fiel einer aufmerksamen Passantin ein lautstarkes Pärchen in der Kronacher Straße auf. Als eine hinzugerufene Polizeistreife eintraf, suchte der männliche Teil der beiden unvermittelt das Weite. Die 29-jährige Kulmbacherin, die noch am Ort des Geschehens war, äußerte nachdrücklich, dass es zu keinen Straftaten gekommen sei, warum ihr Begleiter so plötzlich flüchtete, konnte oder wollte sie jedoch nicht preisgeben. Den Ordnungshütern ließ die ganze Sache keine Ruhe und auch die Passantin, welche zuvor die Polizei verständigt hatte, kam rund 30 Minuten später nochmals zur Hilfe. Sie hatte den Mann ebenfalls weg laufen sehen und ihn später in der E.-C.-Baumann-Straße wiederentdeckt.
Verfolgungsjagd mit der Polizei
Beim zweiten Versuch der Kontaktaufnahme gab der 31-jährige wieder „Fersengeld“, jedoch ließen sich zwei spurtstarke Kulmbacher Beamte diesmal nicht abschütteln. In der Lichtenfelser Straße hatte der Wettlauf ein Ende, von Angesicht zu Angesicht war auch schnell klar, warum der Mann kein Interesse am Kontakt zur Polizei hatte: Er wurde gleich mit zwei Haftbefehlen polizeilich gesucht, außerdem hatte er noch eine geringe Menge Drogen dabei.
Ungewöhnlicher Heiratsantrag
Nachdem die Handschellen klickten, nahm die Festnahme dann noch eine zum Fest der Liebe passende Wendung. Es war der einzige und eindringlichste Wunsch des Festgenommenen, noch einmal mit seiner Freundin sprechen und sich verabschieden zu können. Da auch Polizisten ein Herz haben, konnten und wollten sie ihm diese Bitte nicht abschlagen. So wurde die 29-jährige von den Beamten verständigt und zur Dienststelle gebeten, wo alle Anwesenden behördliche Zeugen eines Heiratsantrags wurden, welchen die werdende Ehefrau dankend annahm. Dem angehenden Bräutigam blieb trotz aller Rührung weder der Weg in die Justizvollzugsanstalt, noch die Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz erspart, es darf aber angenommen werden, dass ihm die Aussicht auf den Hafen der Ehe seine Zeit bis zur Freilassung etwas erleichtern wird.