Noch vor einer Woche gab eine Prüfung der Wasserqualität der Kieswäsch keinen Aufschluss über eine erhöhte und gesundheitsgefährdende Menge an Blaualgen. Somit gab es keinen Anlass für ein drohendes Badeverbot. Jetzt meldete aber das Gesundheitsamt Kulmbach der Stadt, dass die Sicherheit im Badebereich des Naherholungsgebiets Mainaue wegen der geringen Sichttiefe von 30 Zentimetern nicht mehr gegeben ist. Deshalb verhängt die Stadt Kulmbach ab Donnerstag (18. August) ein Badeverbot, das bis auf Weiteres gilt.
Geringe Sichttiefe bringt viele Gefahren mit sich
Wenn die Sichttiefe eingeschränkt ist, besteht außerdem eine höhere Unfallgefahr, so das Gesundheitsamt. Das liegt daran, dass zum Beispiel die tatsächliche Tiefe des Wassers nicht oder nur unzureichend eingeschätzt werden kann. Unter Umständen werden bei derart getrübtem Wasser auch Rettungsmaßnahmen erschwert. Die Dauer des Badeverbots hängt von der Witterung ab. Falls es so trocken und warm bleibt, kann es länger dauern, bis es wieder aufgehoben wird, so die Stadt. Im Laufe des Tages werden rund um den See Schilder mit einem Hinweis auf das Verbot aufgestellt.
Ein Sprung ins flache Wasser kann unter anderem zu Knochenbrüchen, Verletzungen der Wirbelsäule (gegebenenfalls mit Querschnittslähmung als Folge) oder des Schädels führen. Eventuell vorhandener Unrat wie Glasscherben oder andere scharfe Gegenstände am Grund des Gewässers kann dem Badenden Schnitt- und Risswunden zufügen. Beim Betreten einer rutschigen beziehungsweise abschüssigen Böschung (Algenbewuchs oder Schlamm) besteht die Gefahr, ungewollt in das Gewässer hineinzurutschen; gegebenenfalls wird gleichzeitig das Verlassen des Gewässers erschwert.
(Gesundheitsamt Kulmbach)