Im Prozess um den tödlichen Bierfestunfall in Kulmbach im vergangenen Jahr ist vor dem dortigen Amtsgericht das Urteil gefallen. Die 21 Jahre alte Angeklagte muss wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort 120 Arbeitsstunden leisten. Zudem muss sich die junge Frau einer Therapie und zwei Drogenscreenings unterziehen. Die 21-Jährige hatte im August 2012 betrunken auf der Bundesstraße B85 bei Kulmbach einen 30 Jahre alten Fußgänger überfahren. Danach flüchtete sie. Erst eine Stunde später kehrte sie zur Unfallstelle zurück, da soll der Mann bereits im Sterben gelegen haben. Der Verteidiger der jungen Frau hatte sich vor Gericht lediglich für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit ausgesprochen. Die Nebenklage dagegen hatte eine Strafe wegen fahrlässiger Tötung gefordert. Der Unfall sei laut einem Gutachten allerdings nicht vermeidbar gewesen.