Das Urteil gegen den 54-jährigen Roland E., der in der Neujahrsnacht 2016 in Unterschleichach (Landkreis Haßberger) die 11-jährige Janina aus Burgebrach (Landkreis Bamberg) durch einen Schuss aus einer Waffe am Hinterkopf traf und tödlich verletzte, ist rechtskräftig. Dies teilte das Landgericht Bamberg am Freitagmittag (30. Dezember) mit.
Urteil fiel am 22. Dezember
Das Gericht sah es nach vier Prozesstagen im Dezember und beinahe 30 Zeugenaussagen als erwiesen an, dass die Schüsse, die Roland E. in der Silvesternacht von 2015 auf 2016 in Unterschleichach abgab, absichtlich erfolgten. Kurz vor Weihnachten, am 22. Dezember, fiel dann das Urteil.
Verurteilung wegen Mordes
Roland E. schoss am 01. Januar 2016 gegen 01.00 Uhr vom Garten seines Anwesens in Unterschleichach mehrfach in Richtung einer Gruppe von zwei Frauen und vier Kindern. Einer der Schüsse aus einem Kleinkaliberrevolver traf die Schülerin am Hinterkopf und verursachte bei dem 11-jährigen Kind tödliche Verletzungen. Dies, so das Gericht, soll der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen haben. Das Landgericht sprach E. des Mordes schuldig, bejahte die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe und verhängte gegen ihn eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 6 Monaten.
Keine Revision eingelegt
Von keinem der Beteiligten wurde während der Frist Revision eingelegt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.