Christian R, der sogenannte Bunkermann aus Himmelkron (Landkreis Kulmbach), muss für vier Jahre und sechs Monate ins Haft. Dieses Urteil fiel am Donnerstagmorgen (27. August) das Landgericht Bayreuth. Das Gericht blieb etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Die Anklage forderte im Plädoyer am Mittwoch eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Die Verteidigung dagegen eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren.
Das Gericht sah Christian R. in 23 Fällen der Untreue für schuldig, bei denen ein Schaden von rund 200.000 Euro entstand. Zudem leistete der Bunkermann eine eidesstattliche Falschaussage. Weiterhin war er im Besitz von explosiven Stoffen, verbotenen Gegenständen und von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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