Di, 09.05.2023 , 09:49 Uhr

Stadt Coburg

Fall "Natalia" am Landgericht Coburg: 30-Jähriger wird wegen Totschlag zu elf Jahren Haft verurteilt

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

EILMELDUNG (09. Mai, 13:34 Uhr):

Das Urteil im Fall der getöteten Natalia ist an diesem Dienstag am Landgericht Coburg gefallen. Die Erste Große Strafkammer verurteilt den 30-jährigen Angeklagten, Konrad G., wegen Totschlags zu elf Jahren Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen. 

30-Jähriger soll seine Gliebte erwürgt haben

Er soll in der Nacht vom 11. auf den 12. Mai 2022 seine Geliebte in einer Coburger Kleingartensiedlung getötet haben. TVO berichtete. Zwölf Tage lang suchten die Polizisten nach der vermissten Natalia S. aus Coburg. Die Ermittler fanden die junge Frau schließlich notdürftig verscharrt in einem Waldstück nahe des Coburger Ortsteils Wüstenahorn. Gerichtsmediziner stellten fest, dass die Frau durch eine Gewalteinwirkung zu Tode kam. Im Raum stand eine Tat im Affekt. Daran kamen im Zuge der Beweisaufnahme Zweifel auf. Hier gab es zuletzt neue Erkenntnisse. Die Aussage des Angeklagten, er habe die damals 28-Jährige im Affekt getötet, scheint sich während der laufenden Verhandlung widerlegt zu haben. Wie das Landgericht Coburg auf Anfrage von TVO mitteilte, starb die Frau wegen mindestens drei Minuten lang dauernder Einwirkungen auf ihren Hals. Demnach wollte sich der Angeklagte von seiner Geliebten trennen, um zu seiner Ehefrau zurückzukehren, die von ihm das dritte Kind erwartete.

12 Jahre, 6 Monate wegen Totschlags - so lautete die Forderung der Staatsanwaltschaft Coburg an diesem Dienstag. Der Verteidiger des 30-Jährigen, Franz Heinz, brachte die Ehefrau als mögliche Täterin ins Spiel. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft sei nur schlüssig, wenn man Konrad G. als die Person "setze", die Natalia S. erwürgt habe. Doch die Tatnacht sei laut Franz Heinz nicht genau aufgeklärt. Man wisse, Natalia S. sei tot und Konrad G. räume die Tat ein. Doch er habe nach dem Verauf der Verhandlung Zweifel.

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+++PROGRAMMTIPP: TVO berichtet an diesem Dienstag (09. Mai) in "Oberfranken Aktuell" über den Fall Natalie am Landgericht Coburg. Die Sendezeiten sind 18 Uhr im Kabel und 19 Uhr via SAT auf FrankenPlus. Sie können die Sendung auch online im Livestream und in der Mediathek ansehen. +++

UPDATE (09. Mai, 11:07 Uhr):

Die Plädoyers im Fall der getöteten "Natalia" gehen an diesem Dienstag weiter. 12 Jahre, 6 Monate wegen Totschlags - so lautet die Forderung der Staatsanwaltschaft Coburg. Verteidiger des angeklagten 30-Jährigen bringt die Ehefrau als mögliche Täterin ins Spiel. Das Urteil wird an diesem Dienstag erwartet.

Angeklagter soll ein "Mehrfachleben" geführt haben - er schenkte dem Opfer einen Verlobungsring und verbrachte Silvester bei der Familie von Natalia S. 

Zuvor zeichnete Oberstaatsanwalt Christopher Rosenbusch das Bild eines "notorischen Lügners". Konrad G. habe seine Aussage an den bekannten Stand der Ermittlungen angepasst und versucht, sich in ein gutes Licht zu rücken. Der inzwischen 30-Jährige führte laut Staatsanwaltschaft ein "Mehrfachleben". Er habe nicht nur die Affäre zum Opfer unterhalten, sondern zeitweise weitere Liebschaften gehabt. Allerdings scheint die Beziehung zu Natalia S., dem späteren Opfer, besonders intensiv gewesen zu sein. Ihr schenkte er Ende 2021 einen Verlobungsring und verbrachte Silvester des gleichen Jahres bei ihrer Familie in Polen.

Angeklagter habe versucht, Natalie S. als Stalkerin darzustellen 

Später kam es laut Staatsanwaltschaft bereits im März 2022 zu einem heftigen Streit. Dennoch sei, so Christopher Rosenbusch, Natalia S. in gewisser Weise verrückt nach dem Angeklagten gewesen. Dies habe Konrad G. versucht, für seine Aussage zu nutzen. Er stellte Natalia S. offenbar als eine Art Stalkerin dar, die ihn und seine Familie belästigt habe. So sei der Tod der jungen Frau die Folge eines Streits der Ehefrau und der Affäre gewesen. Beim Versuch, seine Ehefrau zu schützen, habe er Natalia S. am Hals getroffen, diese sei an ihrer Verletzung in Folge gestorben.

Genauen Umstände des Todes können nicht ermittelt werden - daher die Forderung einer Verurteilung wegen Totschlags

Diese Darstellung sei aber durch die Aussage der Ehefrau und Rechtsgutachten widerlegt, "dekonstruiert", wie Christoper Rosenbusch es ausdrückt. Er habe sein Opfer in der Nacht vom 11. auf den 12. Mai 2022 mit Gewalt umgebracht. Die Rede ist von einem "minutenlangen Todeskampf", bis es zum Ersticken kam. Da die genauen Umstände des Todes nicht ermittelt werden können, lägen laut Oberstaatsanwalt keine Mordmerkmale vor. Deswegen fordert er eine Verurteilung wegen Totschlags.

Verteidiger des 30-Jährigen bringt Ehefrau ins Spiel, die mögliche Täterin zu sein

Die Verteidigung allerdings nährte den Zweifel an der tatsächlichen Schuld des angeklagten 30-Jährigen. Verteidiger Franz Heinz brachte eine andere Version der Tatnacht ins Spiel. Könne es nicht sein, dass nicht der Angeklagte, sondern dessen Ehefrau die Täterin sei? Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft sei nur schlüssig, wenn man Konrad G. als die Person "setze", die Natalia S. erwürgt habe. Doch die Tatnacht sei laut Franz Heinz nicht genau aufgeklärt. Man wisse, Natalia S. sei tot und Konrad G. räume die Tat ein. Doch er habe nach dem Verauf der Verhandlung Zweifel. Heinz sieht die Möglichkeit, wonach G. seine Frau decke. Ein Brief des Angeklagten, geschrieben in der Haft, lege das nahe. "Ich gehe mit mehr Fragen raus, als ich reingegangen bin", so Heinz, der ergänzte: das Anpassen der Aussage an die Ermittlungen könne genau aus diesem Grund geschehen sein, "um den Kindern nicht die Mutter zu nehmen, um die Familie zu retten." Zudem habe der Rechtsgutachter nicht ausschließen wollen, dass eine Frau die Täterin sein könnte. Franz Heinz forderte abschließend einen Freispruch, frei nach dem Spruch "Im Zweifel für den Angeklagten".

 

+++PROGRAMMTIPP: TVO berichtet an diesem Dienstag (09. Mai) in "Oberfranken Aktuell" über den Fall Natalie am Landgericht Coburg. Die Sendezeiten sind 18 Uhr im Kabel und 19 Uhr via SAT auf FrankenPlus. Sie können die Sendung auch online im Livestream und in der Mediathek ansehen. +++

ERSTMELDUNG (09. Mai, 09:05 Uhr):

Am Landgericht Coburg geht der so genannte Fall "Natalia" auf sein Ende zu. Bereits an diesem Dienstag (09. Mai) könnte das Urteil fallen, da keine weiteren Verhandlungstage angesetzt sind.

29-Jähriger soll die junge Frau in einer Coburger Kleingartensiedlung getötet haben

Wie berichtet muss sich ein 29-Jähriger wegen Totschlags verantworten. Er soll in der Nacht vom 11. auf den 12. Mai 2022 seine Geliebte in einer Coburger Kleingartensiedlung getötet haben. Zwölf Tage lang suchten die Polizisten nach der vermissten Natalia S. aus Coburg. Die Ermittler fanden die junge Frau schließlich notdürftig verscharrt in einem Waldstück nahe des Coburger Ortsteils Wüstenahorn. Gerichtsmediziner stellten fest, dass die Frau durch eine Gewalteinwirkung zu Tode kam. Im Raum stand eine Tat im Affekt. Daran kamen im Zuge der Beweisaufnahme Zweifel auf.

28-Jährige starb wegen dauernder Einwirkung auf ihren Hals

Hier gab es zuletzt neue Erkenntnisse. Die Aussage des Angeklagten, er habe die damals 28-Jährige im Affekt getötet, scheint sich während der laufenden Verhandlung widerlegt zu haben. Wie das Landgericht Coburg auf Anfrage von TVO mitteilte, starb die Frau wegen mindestens drei Minuten lang dauernder Einwirkungen auf ihren Hals. Demnach wollte sich der Angeklagte von seiner Geliebten trennen, um zu seiner Ehefrau zurückzukehren, die von ihm das dritte Kind erwartete. Inwieweit vielleicht auch die Ehefrau beteiligt war, so beim Verscharren der Leiche in einem Waldstück am Wolfgangsee, ist ungewiss.

 

+++PROGRAMMTIPP: TVO berichtet an diesem Dienstag (09. Mai) in "Oberfranken Aktuell" über den Fall Natalie am Landgericht Coburg. Die Sendezeiten sind 18 Uhr im Kabel und 19 Uhr via SAT auf FrankenPlus. Sie können die Sendung auch online im Livestream und in der Mediathek ansehen. +++

Coburg Fall "Natalia" Landgericht Coburg Urteil

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