Das seit November 2017 laufende Verfahren gegen den Finanzmakler Michael T. vor dem Landgericht Hof ist für den Angeklagten mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Dem 49-Jährigen konnte nicht nachgewiesen werden, dass er seine Kunden über die Verwendung ihrer Anlagesummen getäuscht hat.
Staatsanwaltschaft kann nicht beweisen, dass das Finanzmodell auf Betrug ausgelegt war
Auch nach den Befragungen von gut 100 Zeugen konnte die Staatsanwaltschaft schließlich nicht beweisen, dass das Geschäftsmodell auf Betrug ausgerichtet war. Michael T. war bereits im Sommer 2016, ebenfalls vor dem Landgericht Hof, wegen Bankrott zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Da er in Revision ging und eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes noch aussteht, ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig.