Im Prozess um den Todesraser von Selb im Landkreis Wunsiedel (Wir berichteten) ist am Mittwoch (30. September) das Urteil am Landgericht Hof gefallen. Der Angeklagte (21) bekommt ein Jahr und neun Monate die Jugendstrafe zur Bewährung wegen Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung. Zudem erwartet den 21 Jahre alten Angeklagten eine Führerscheinsperre für vier Jahre.
Ein 21-Jähriger stand vor Gericht, der Anfang Februar 2020 mit überhöhter Geschwindigkeit durch Selb gerast war und hierbei einen Berufsschüler (19), der zu Fuß unterwegs war, erfasste und tödlich verletzte.
Im Prozess um den Todesraser von Selb im Landkreis Wunsiedel (Wir berichteten) kann am Mittwoch (30. September) bereits ein Urteil am Landgericht Hof fallen. Wie TVO-Reporter heute im aktuell laufenden Prozess am Gericht erfahren haben sollen, plädiere die Staatsanwaltschaft für vier Jahre Jugendstrafe für den Angeklagten (21). Die Nebenklage hingegen plädiert für vier Jahre Erwachsenengefängnis.
Ein 21-Jähriger steht vor Gericht, der Anfang Februar 2020 mit überhöhter Geschwindigkeit durch Selb gerast war und hierbei einen Berufsschüler (19), der zu Fuß unterwegs war, erfasste und tödlich verletzte.
Urteil soll um 13 Uhr fallen
Nach aktuellen Informationen (12:15 Uhr) sieht die Staatsanwaltschaft im Fall des Rasers aus Selb ein Straßenrennen nicht als bewiesen und fordert vier Jahre Jugendstrafe für den Angeklagte. Die Nebenklage hingegen fordert vier Jahre nach dem Erwachsenenstrafrecht. Aus Sicht der Verteidigung ist ein Straßenrennen nicht nachzuweisen. Daher plädiert die Verteidigung auf eine Geldauflage oder geringe Jugendstrafe bis zu sieben Monaten. Das Urteil im Raser-Prozess soll heute um 13 Uhr fallen.
Mordanklage war nicht bestätigt worden
Zum Prozessauftakt lautete die Anklage noch auf Mord. Diese wurde im Laufe des Prozesses aber zurückgenommen. Nach dem Gutachten eines Sachverständigen, der den Tathergang vor Ort rekonstruierte, gäbe es, nach Ansicht des Gerichts zwar die objektive Gefährdung durch das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, jedoch keinen Anhaltspunkt für einen Tötungsvorsatz. Insofern komme vielmehr fahrlässige Tötung und Straßenverkehrsgefährdung durch den 21-jährigen Angeklagten in Betracht. Aufgrund der Wende des Prozesses wurde der Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben. Wir berichteten.