Im Prozess um den Auftragsmord von Beiersdorf hat es am Landgericht Coburg am Donnerstag (11. Dezember) eine überraschende Wendung gegeben. Die beiden Männer, die den ehemaligen Orchestermusiker Wolfgang R. im Dezember 2013 zu Tode geprügelt haben sollen, äußern sich erstmals zu den Vorwürfen.
Allerdings räumen sie keinen Mord, sondern nur eine Körperverletzung ein. Die beiden Rocker hätten Wolfgang R. lediglich „eine Abreibung“ verpassen wollen. In diesem Zusammenhang beschuldigen sie Helmut Erhard S. Er ist der Noch-Ehemann der ebenfalls angeklagten ehemaligen Lebensgefährtin von Wolfgang R. und soll den Rockern den Auftrag dazu erteilt haben. Helmut Erhard S. ist der vierte Angeklagte in diesem Prozess und sitzt als Einziger der Beteiligten nicht in Untersuchungshaft. Am 18. Dezember wird der Prozess fortgesetzt. Nach diesen neuen Entwicklungen seien aber weitere Verhandlungstage wahrscheinlich, so ein Sprecher des Landgerichts.
Unser Bericht vom Auftakt des Prozesses: