Am Sonntag (30. Mai) unterschritt der Landkreis Bamberg den fünften Tag in Folge die 7-Tages-Inzidenz von 50. Deshalb treten laut den gesetzlichen Regelungen ab Dienstag (01. Juni / 00:00 Uhr) Lockerungen in Kraft. Wir berichteten! Konkretisiert wurden am heutigen Montag (31. Mai) unter anderem das weitere Verfahren für Schulen und Kitas sowie in der Gastronomie.
Einzelhandel und Dienstleistungen:
In geöffneten Geschäften sind unverändert ein Kunde pro 10 Quadratmeter Fläche für die ersten 800 Quadratmeter der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 Quadratmeter für den 800 Quadratmeter übersteigenden Teil der Verkaufsfläche zugelassen. Es gelten weiterhin die FFP2-Maskenpflicht und der Mindestabstand von 1,5 Metern. Terminbuchungen sind ab Dienstag nicht erforderlich.
Gastronomie:
Die Außengastronomie im Landkreis Bamberg darf unter neuen Rahmenbedingungen öffnen. Dabei gilt:
Weiterhin gilt: Die Innenräume von Gastronomiebetrieben jeder Art einschließlich Betriebskantinen bleiben geschlossen. Zulässig sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort oder in seiner näheren Umgebung ist untersagt.
Schulen und Kitas
Bei der Kinderbetreuung ist ab dem 1. Juni wieder der Regelbetrieb möglich. Die Schulen befinden sich noch bis 6. Juni in den Pfingstferien.
So geht es an den Schulen nach den Pfingstferien weiter:
Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50 findet ab 7. Juni (also nach den Pfingstferien) an allen Schularten voller Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen an allen Schularten statt, auch wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Dabei ist für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske („OP-Maske“) auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Unterrichtsraum) verpflichtend.
Weiterhin gelten die Regeln des Rahmenhygieneplans für Schulen:
Ebenso gilt weiterhin die Testpflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts. Die Tests finden in der Regel zweimal pro Woche statt. Die Schulen im Landkreis Bamberg erhalten in dieser Woche eine Lieferung von weiteren Testkits über die Gemeinden. Der Landkreis setzt im Schulbusverkehr Verstärkerbusse ein.
Sport:
Zugelassen ist kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie in Sportstätten – dies mit negativem Corona-Test. Kontaktsport ist unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt. Freibäder und Fitnessstudios können mit Terminbuchung besucht werden. Die bisherige Testpflicht entfällt.
Kontaktbeschränkungen:
Erlaubt sind nach wie vor Treffen eines Haushalts mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden hierbei weiterhin nicht mitgezählt. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen und bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Kultur- und Freizeiteinrichtungen:
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten können für Besucher öffnen. Eine vorherige Terminbuchung entfällt. Der Besuch von Theater, Konzerten und Kinos ist ab 1. Juni ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich. Kulturveranstaltungen im Freien sind mit maximal 250 Teilnehmern möglich. Teilnehmer müssen auch hier kein negatives Testergebnis vorlegen. Es gilt Maskenpflicht.
Übernachtungen:
Bei Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben müssen die Gäste weiterhin bei Anreise sowie jede weitere 48 Stunden einen negativen Corona-Test vorweisen. Für Genese und Geimpfte entfällt die Pflicht.
Hygienekonzepte:
Alle Öffnungen und Lockerungen sind laut Landratsamt Bamberg nur mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten erlaubt. Die festgelegte Maskenpflicht gilt unverändert weiter, vor allem in Ladengeschäften, Arztpraxen, bei Friseuren und Dienstleistern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, der Gastronomie und Beherbergungsbetrieben.