Im Landkreis Bamberg wurden Fälle der Geflügelpest bestätigt. Betroffen ist eine kleine Geflügelhaltung mit weniger als 50 Tieren. Deshalb ist das Landratsamt Bamberg nicht dazu verpflichtet, eine Schutz- und Überwachungszone mit weitergehenden Maßnahmen und Beschränkungen auszuweisen. Bereits seit Oktober 2022 gilt eine Allgemeinverfügung.
Wer verendete Wildvögel findet, soll Veterinäramt verständigen
Die Allgemeinverfügung betrifft Halter mit bis zu 1.000 Tieren und enthält eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest. Die größte Gefahr geht von infizierten Wildvögeln aus, so das Landratsamt Bamberg. Deshalb sollte Geflügel nach Möglichkeit nicht draußen gefüttert werden, denn die Futterreste können Wildvögel anlocken. Wer verendete Wildvögel findet, soll das dem Veterinäramt melden und die Tiere auf keinen Fall berühren.