Am Sonntag (30. Mai) unterschritt der Landkreis Bamberg den fünften Tag in Folge die 7-Tages-Inzidenz von 50. Deshalb treten laut den gesetzlichen Regelungen ab Dienstag (01. Juni / 00:00 Uhr) Lockerungen in Kraft. Eine Entscheidung zu Schulen und Kindertagesstätten wollen die Behörden am Montag (31. Mai) fallen.
Einzelhandel und Dienstleistungen:
In geöffneten Geschäften sind unverändert ein Kunde pro 10 Quadratmeter Fläche für die ersten 800 Quadratmeter der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 Quadratmeter für den 800 Quadratmeter übersteigenden Teil der Verkaufsfläche zugelassen. Es gelten weiterhin die FFP2-Maskenpflicht und der Mindestabstand von 1,5 Metern. Terminbuchungen sind ab Dienstag nicht erforderlich.
Sport:
Zugelassen ist kontaktfreier Sport im Innenbereich, auch in Sportstätten, mit negativem Corona-Test. Kontaktsport ist unter freiem Himmel mit negativem Corona-Test und in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt. Die Testpflicht entfällt für Geimpfte und Genesene.
Kontaktbeschränkungen:
Erlaubt sind nach wie vor Treffen eines Haushalts mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden hierbei weiterhin nicht mitgezählt, ebenso Geimpfte und Genesene. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Kultur- und Freizeiteinrichtungen:
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten können für Besucher öffnen. Eine vorherige Terminbuchung entfällt. Der Besuch von Theater, Konzerten und Kinos ist weiterhin unter Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich. Kulturveranstaltungen im Freien sind mit maximal 250 Teilnehmern möglich. Teilnehmer müssen auch hier ein negatives Testergebnis vorlegen. Es gilt die Maskenpflicht.
Weitere Öffnungsschritte:
Die bereits im Landkreis Bamberg geltenden Öffnungsmöglichkeiten – etwa für die Außengastronomie, den Tourismus oder das Öffnen von Freibädern – bleiben weiterhin in Kraft. Ab einem weiteren Absinken des Inzidenzwertes können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben dann weitere Erleichterungen erfolgen. Geplant ist der weitgehende Wegfall der Testpflicht in der Außengastronomie, beim Sport und für kulturelle Angebote, nicht aber für Beherbergungsbetriebe. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird derzeit vorbereitet und soll anschließend schnellstmöglich dem Gesundheitsministerium vorgelegt werden.
Hygienekonzepte:
Alle Öffnungen und Lockerungen sind laut Landratsamt nur mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten erlaubt. Die festgelegte Maskenpflicht gilt unverändert weiter, vor allem in Ladengeschäften, Arztpraxen, bei Friseuren und Dienstleistern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, der Gastronomie und Beherbergungsbetrieben.