Der Landkreis Bayreuth hat am Dienstag (11. Mai) an sieben aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz von 100 unterschritten. Das Landratsamt Bayreuth kann nach einer Abstimmung mit dem bayerischen Gesundheitsministerium folgende Öffnungsschritte umsetzen, die bereits ab Mittwoch (12. Mai) gelten:
Außengastronomie
Die Außengastronomie kann für Besucher mit vorheriger Terminbuchung ab 12. Mai geöffnet werden. Der Betreiber der Einrichtung muss eine Kontaktnachverfolgung durchzuführen. Sitzen mehrere Hausstände an einem Tisch, benötigt jeder Gast den Nachweis eines negativen Coronatests. Dieser kann durch einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, einen Selbsttest vor Ort oder einen vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test erfolgen.
Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos
Diese Einrichtungen können geöffnet werden. Voraussetzung für die Besucherinnen und Besucher ist hierfür ebenfalls der Nachweis eines negativen Coronatests (siehe oben).
Sport
Die Ausübung von kontaktfreiem Sport ist nun auch im Innenbereich erlaubt. Die Ausübung von Kontaktsport darf nur unter freiem Himmel erfolgen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis eines negativen Tests (siehe oben).