Liegt die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Bayreuth an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100, so kann zwei Tage später die sogenannte Bundesnotbremse wieder aufgehoben und Öffnungen vollzogen werden. Die Öffnungen gelten für die Bereiche Außengastronomie, Theater, Kinos, kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Freien. Die Lockerungen im Landkreis Bayreuth wären frühestens ab dem 13. Mai möglich.
Am achten Tag kann offiziell eine entsprechende Allgemeinverfügung erteilt werden
Insgesamt muss die Zahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegen, sodass Öffnungen stattfinden können. Am achten Tag kann das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (kurz: LGL) bei einer stabilen Inzidenz unter 100 eine entsprechende Allgemeinverfügung erteilen.
Lockerungen können erst ab dem 12. Mai bekannt gemacht werden
Das Einvernehmen des Staatsministeriums kann für den Landkreis Bayreuth frühestens am 12. Mai erteilt und an diesem Tag die neuen Regelungen bekannt gemacht werden. Der Landkreis werde baldmöglichst die Öffnungsschritte durchführen und die Vorbereitungen seien diesbezüglich schon abgeschlossen, heißt es weiter im Schreiben des Landratsamtes.
Die aktuellen Inzidenzwerte für Stadt und Landkreis Bayreuth:
(Stand: 10. Mai 2021)